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01 53102-1600ARAG Kunden erhalten von uns Hilfe bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten. Unsere 45 ARAG Inhouse-Juristen lösen Ihre Rechtsprobleme rasch und unkompliziert. Sollte der Weg zu Gericht unvermeidbar sein, kümmern wir uns um Ihre Vertretung, begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und übernehmen die Anwalts -und Gerichtskosten.
Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH die Insolvenzeröffnung in Deutschland beantragt.
Betroffen sind laut Informationen der FTI alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhalte auch die Marken FTI in Österreich, Deutschland und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car.
Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf den Plattformen der FTI-Touristik (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht wurden.
Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, …) die über die Portale der FTI-Touristik gebucht worden sind. Hier ist FTI nur als Vermittler tätig geworden.
Wenden Sie sich im Zweifel bitte direkt an Ihren Reiseanbieter.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn eine Kombination aus zumindest zwei Reiseleistungen (z. B. Flug, Hotel oder Mietwagen) gebündelt gebucht wurde. Pauschalreisen sind über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert.
Noch nicht begonnene Pauschalreisen können laut FTI voraussichtlich ab 4. Juni nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich in jedem Fall, ob die Reise nicht doch stattfindet, da Sie in diesem Fall bei Nichtantritt gegebenenfalls kein Geld zurückbekommen.
Damit Sie Ihr Geld für eine bereits gezahlte und nicht stattfindende Pauschalreise zurückbekommen, müssen Sie sich direkt an den Reisesicherungsfonds wenden.
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Sächsische Straße 1
10707 Berlin
+49 (0)30 78 95 47 70
www.drsf.reise
Das Reisebüro oder der Veranstalter ist nicht für die Erstattung zuständig. Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche können Sie das von ARAG vorbereitete Musterschreiben verwenden.
Tragen Sie oben im Musterschreiben Ihren Namen und Ihre Adresse ein.
Legen Sie die Reisebestätigung, die Buchung und einen Zahlungsnachweis bei. Der Sicherungsschein wird mit den Reiseunterlagen ausgehändigt.
Bereits angetretene Pauschalreisen sollen laut FTI nach Möglichkeit wie geplant durchgeführt werden. Auch hier greift der Reisesicherungsfonds. Sollte eine Fortführung nicht möglich sein, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Zwar soll hier in Abstimmung mit den Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds eine direkte Kontaktaufnahme zu den Reisenden erfolgen, wir empfehlen Ihnen jedoch, direkt Kontakt mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisesicherungsfonds aufzunehmen.
FTI Notfallnummer: +49 (0)89 710 45 14 98 (laut FTI 24h erreichbar)
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Service Nummer DRSF: +49 (0)30 78954770
www.drsf.reise
Gebuchte und bezahlte Einzelleistungen, zum Beispiel nur eine Hotelübernachtung, sind nicht vom Sicherungsfonds abgesichert, sofern diese nicht fester Bestandteil einer Pauschalreise sind. Wir empfehlen Ihnen zunächst mit dem Reiseveranstalter zu klären, ob die Leistungen erfolgen können.
Bereits für Einzelleistungen gezahlte Gelder müssen Sie für den Fall, dass die Leistung nicht erbracht wird, bei der Insolvenztabelle anmelden. Eine Anmeldung zur Insolvenztabelle ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Laut FTI ist mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens frühestens im September 2024 zur rechnen und erfolgt danach eine Verständigung (Gläubigeranschreiben) wie die Forderung angemeldet werden kann. Es ist jedoch selbst bei Anmeldung der Forderung davon auszugehen, dass nur eine niedrige Teilerstattung erfolgen wird.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht München der Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, E-Mail:
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Die ARAG zählt zu den drei weltweit führenden Rechtsschutzanbietern. Als Qualitätsversicherer ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Produkte und Services von unabhängiger Seite auf die Probe gestellt werden. Im konkreten Fall wurde unter anderem unsere Homepage getestet und unser Privatrechtsschutz bewertet. Die Ergebnisse sprechen für sich:
Ihr verlässlicher Rückhalt bei Rechtskonflikten. Zum Beispiel wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter, Chef oder Unfallgegner streiten. Oder Sie selbst Vermieter oder Arbeitgeber sind und Ihr gutes Recht durchsetzen möchten. Mit unserer Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite – in den Bereichen des Lebens, die für Sie wichtig sind und die Sie versichert haben.
Denn als internationaler Versicherer und erfahrener Rechtsschutzexperte erleben wir jeden Tag, dass wahre Handlungsfreiheit und Unabhängigkeit erst durch Sicherheit entstehen. In diesem Sinne setzen wir uns schon lange vor einem Rechtsstreit für Sie ein. Und falls sich eine Auseinandersetzung vor Gericht mal nicht vermeiden lassen sollte? Dann tragen wir für Sie das finanzielle Risiko – ein gutes Gefühl!
Das ist je Familienstand verschieden. Versichert sind Sie und Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte, eingetragene Partner oder verschieden- oder gleichgeschlechtliche Lebensgefährte oder Sie als Single. Sie haben minderjährige Kinder? Auch sie können sich auf die umfangreichen Leistungen unserer Rechtsschutzversicherung verlassen. Ihre volljährigen Kinder sind ebenfalls abgesichert. Jedenfalls solange sie Familienbeihilfe beziehen.
Ein Rechtsstreit kann beträchtliche Kosten verursachen. Deshalb ist es beruhigend zu wissen, dass wir finanziell bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sie einstehen. So übernehmen wir die Kosten für Prozess, Anwalt und vom Gericht aufgetragene Gebühren wie Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten. Zudem tragen wir die Gebühren und Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden.
Ein Rechtsanwalt soll Ihre Interessen auch außergerichtlich vertreten? Wir zahlen auch, wenn ein Anwalt Sie in den versicherten Bereichen persönlich berät, für Sie Schreiben aufsetzt oder mit der Gegenseite verhandelt.
Selbstverständlich können Sie Ihren Anwalt, wenn es zur Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren kommt, frei wählen.
Weniger als Sie vielleicht denken. Vor allem im Verhältnis zu den Prozesskosten wird der Wert der Rechtsschutzversicherung deutlich. Nehmen wir als Beispiel ein ganz simples und kurzes Zivilverfahren:
Anwaltsleistung und Gerichtsgebühren(Streitwert € 10.000,--) |
Kosten (inklusive Einheitssatz und Umsatzsteuer) |
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Klage auf Schadenersatz | € 920,82 |
Vorbereitender Schriftsatz | € 668,42 |
Verhandlung (Dauer 1 Stunde) | € 668,42 |
Verhandlung (Dauer 3 Stunden) | € 1.330,79 |
Kosten gesamt: | € 3.588,45 |
Gerichtsgebühr für Klagseinbringung | € 792,-- |
Kosten für den Sachverständigen | € 2.000,-- |
Gesamt | € 6.380,45 |
Hinzukommen können Dolmetsch- oder Zeugengebühren. Auch können Kosten für die Exekution anfallen, wenn die Gegenseite ein für Sie positives Urteil nicht erfüllt. Wenn Sie das Verfahren verlieren kommen auch die Anwaltskosten der Gegenseite hinzu, die üblicherweise in ähnlicher Höhe wie die Kosten des eigenen Anwaltes anfallen. |
Ihre Bedürfnisse sind individuell und entspricht die Höhe der Prämie auch Ihrem Wunsch nach dem Umfang der Absicherung. Es kommt also ganz darauf an, welche Risiken Sie absichern möchten.
Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Ihren unabhängigen Versicherungsvermittler oder direkt an uns unter
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Wir lassen Sie nicht im Stich! Mit unserer Rechtsschutzversicherung können Sie in allen versicherten Bereichen auf unsere Hilfe vertrauen:
Ihre mögliche Situation |
Unsere Unterstützung |
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Bei einem Rad-Unfall werden Sie verletzt. Der Gegner weigert sich Ihnen Schmerzengeld zu bezahlen. | Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Schadenersatzes. |
Ihr Arbeitgeber kündigt Sie. Sie finden zu Unrecht - und möchten dagegen vorgehen. | Mit Hilfe von ARAG können Sie die Kündigung gerichtlich anfechten. |
Sie hatten einen Autounfall und die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert sich zu Unrecht den Schaden zu bezahlen. | Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Schadenersatzes, außergerichtlich wie gerichtlich. |
Wegen eines Rohrbruches haben Sie einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung und der Vermieter weigert sich den Mietzins zu reduzieren. | Wir helfen bei der Durchsetzung Ihres Anspruches auf Reduzierung der Miete und Instandsetzung der Wohnung. |
Sie vermieten eine Wohnung und Ihr Mieter bezahlt die Miete nicht. | Wir helfen Ihnen die Miete einbringlich zu machen. |
Sie haben eine Invaliditätsrente beantragt und diese wird mit Bescheid abgelehnt. | Wir unterstützen Sie beim gerichtlichen Vorgehen gegen den Bescheid. |
Sie benötigen eine rechtliche Beratung. | Unsere spezialisierten Inhouse-Juristen und von uns empfohlene, versierte Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Wir haben ein österreich- und auch europaweites, sorgsam ausgewähltes, Netz an Anwälten. |
Bitte beachten Sie, dass für unsere Rechtsschutzversicherung bestimmte Wartezeiten gelten. Das bedeutet, dass Sie unsere Leistungen erst danach in Anspruch nehmen können. Die jeweiligen Wartezeiten und etwaige Einschränkungen finden Sie auf unseren Produktseiten und in den Allgemeinen und Besonderen, sowie Ergänzenden Rechtsschutzbedingungen.
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine Übersicht der wesentlichen Produktmerkmale. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Antrag, dem Prämientarif - Stand 01.01.2024 sowie den Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB/ERB 2023), die auch die Vertragsgrundlage darstellen.