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01 53102-1300Was können Sie tun wenn Sie Opfer von Gewalt wurden? - Wir helfen Ihnen!
Immer mehr Menschen erleben Gewalt, vor allem im häuslichen Umfeld. Frauen, Männer und Kinder sind betroffen. Wir sehen es als unsere soziale Verantwortung hier aktiv zu werden.
Wir unterstützen Gewaltschutzeinrichtungen finanziell. Zum einen den WEISSEN RING und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser.
Hilfe explizit für Männer gibt es bei der Männerberatung. Die Männerberatung Wien bietet psychologische, psychotherapeutische, soziale und juristische Hilfe.
Wir haben unsere Jurist:innen geschult und sensibilisiert und das Projekt „SToP – Stadtteil ohne Partnergewalt“ mitgetragen.
Wir bieten bereits einen Anti-Stalking-Rechtsschutz an, um präventiv zu wirken, bevor Schlimmeres passiert.
Für Gewaltopfer stellt es eine große Überwindung dar die Behörden einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Darum bieten wir gemeinsam mit unseren ARAG Partneranwält:innen bis Ende 2025 folgende Unterstützung an.
Hilfe bei Hass im Netz bietet unser ARAG Internet-Rechtsschutz web@ktiv. Darüber hinaus bieten wir weitere rechtliche Unterstützung an.
ARAG ist für alle da!
Rechtliche Beratung, wenn Sie Opfer von Gewalt geworden sind. Unsere Inhouse Jurist:innen beraten Sie gerne, auch anonym, und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf und erarbeiten mit Ihnen die weiteren rechtlichen Schritte.
Über die Leistungen des Anti-Stalking-Rechtsschutzes hinaus:
unsere ARAG Partneranwält:innen unterstützen Sie kostenlos bei der Erstattung einer Strafanzeige
Stalking bezeichnet ein obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen. Dies geschieht beispielsweise durch Überwachen und Ausspionieren der Zielperson, oft auch durch vermehrte Telefonanrufe bis hin zum Telefonterror. Eine Sonderform ist Cyberstalking, das Belästigen per E-Mail und SMS. Die Inhalte der unerwünschten Nachrichten gehen von Liebesbekundungen über Obszönitäten bis zu Morddrohungen; die physischen Annäherungen vom Beobachten bis hin zum tätlichen Angriff.
ARAG unterstützt Sie dabei eine einstweilige Verfügung gegen eine Person zu erwirken, die Sie beharrlich verfolgt.
Sie nutzen Facebook, WhatsApp, Instagram und Twitter? Auch online kann es zu verbaler Gewalt kommen, bzw. können Unwahrheiten über Sie verbreitet werden.
Cybermobbing nimmt immer mehr zu und Hasspostings sind nicht selten psychisch sehr belastend, sowie reputationsschädigend und existenzbedrohend.
Bei der Nutzung des World Wide Web ist Vorsicht geboten. Sollten Sie einmal in eine unangenehme Lage geraten und rechtliche Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da. Der ARAG web@ktiv® Rechtsschutz wurde genau dafür von uns für Sie entwickelt.
Wir unterstützen Sie etwa mit einer Mediation, um eine nachhaltige Lösung herbeizuführen und auch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage besteht.
Hasspostings sind aggressive und provokative Postings im Internet. Sie stellen häufig einen Rechtsverstoß dar und sind daher strafbar. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Straftat in der realen Welt oder im Internet, beispielsweise in einem Online-Forum, begangen wird. Hasspostings können unterschiedlich sein und können verschiedene Straftatbestände erfüllen:
Zudem ist die Einleitung eines Mandatsverfahrens möglich (siehe dazu unten). Hierzu sind die vollständigen Daten der Gegenseite notwendig. Ohne diese ist ein Vorgehen nicht möglich.
Im Falle einer Klage gegen den Urheber der rechtswidrigen Inhalte, dessen Adresse nicht bekannt ist, kann eine Meldeauskunft (ZMR-Abfrage) beim Gemeindeamt oder beim Magistrat (persönlich, postalisch oder per Internet mit Bürgerkarte) angefordert werden, gegen eine Gebühr von derzeit zwischen 3,30 Euro und 14,30 Euro. Für eine ZMR-Abfrage wird der Vor- und Nachname benötigt, sowie ein zusätzliches Merkmal zur Identifizierung (z. B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, frühere Adresse). Sind Sie ARAG-Kunde? Dann können wir die Abfrage für Sie machen.
Dies ist ein Rechtsverfahren, das Ihnen die Möglichkeit gibt, Inhalte (z.B. Texte, Beiträge, Bilder) schnell und kostengünstig aus dem Internet zu entfernen, wenn dadurch Ihre Persönlichkeitsrechte (z.B. Ihre Ehre, Ihr Ansehen oder Ihr Privatleben) erheblich beeinträchtigt werden. Auch wenn Ihnen über einen Messaging-Dienst (z. B. WhatsApp, SMS, private Nachrichten auf Facebook) rechtsverletzende Inhalte zugesendet wurden, können Sie im neuen Mandatsverfahren verlangen, dass dies verhindert wird.
Das Verfahren beschränkt sich auf diese vorsorgliche Maßnahme. Im neuen Mandatsverfahren entscheidet das Gericht nicht mit einem Urteil, sondern mit einer sogenannten Unterlassungsverfügung. Dies beschleunigt den Vorgang erheblich. Das Gericht entscheidet grundsätzlich ohne vorherige mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der beklagten Partei.
Für die Klage und den Antrag gemäß § 549 ZPO ist in erster Instanz (vor dem Bezirksgericht) keine anwaltliche Vertretung erforderlich (keine Anwaltspflicht). Daher kann jede (voll geschäftsfähige) Person selbst die Klage einbringen und im erstinstanzlichen Verfahren vor Gericht auftreten.
Wenn eine „erhebliche, eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigende Verletzung der Persönlichkeitsrechte in einem elektronischen Kommunikationsnetz“ vorliegt, kann der Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages gestellt werden.
Um das Mandatsverfahren einzuleiten, können Sie das Formblatt „Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages“ (siehe Formblatt Klage) ausfüllen, eigenhändig oder mittels Handysignatur (Bürgerkarte) unterzeichnen und beim zuständigen Bezirksgericht einbringen.
Sind Sie ARAG Kunde? Erfahren Sie mehr unten unter dem Punkt "Wie unterstützt ARAG mich dabei".
Sind Sie noch kein ARAG Kunde, dann folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht am Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt der beklagten Partei. Wenn der/die Beklagte den Wohnsitz im EU-Ausland hat, kann die Klage auch beim Bezirksgericht Ihres Wohnortes (Schadenseintritt) eingebracht werden.
Unter Eingabe der Postleitzahl können Sie hier das zuständige Bezirksgericht ermitteln.
Mit der Einbringung der Klage wird eine Gerichtsgebühr iHv EUR 107,00 fällig. Am Formblatt kann ein Einziehungsauftrag für die Gebühr erteilt werden.
Im Rahmen des Risikobereiches web@ktiv Unterlassungs-Rechtsschutz ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Schädigung der e-Reputation versichert. Unter „Verletzung der e-Reputation" ist die Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Ehre (wie z.B. durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) zu verstehen. Daher fällt das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO unter Versicherungsschutz, sofern das Risiko web@ktiv Unterlassungs-Rechtsschutz versichert ist.
Gerne können Sie Ihren Rechtsfall bei uns melden, damit wir den Versicherungsschutz prüfen können.
Der schnellste und einfachste Weg ist folgender:
Wir übernehmen für Sie:
Wenn sie Hilfe beim Ausfüllen der Klage benötigen, nehmen Sie gerne unsere IHB - Ausfüllhilfe in Anspruch und lassen sich von unseren Inhouse-Juristen beraten unter 01 53102-1300.
Wir übernehmen bei anschließendem Einschluss des web@ktiv Rechtsschutzes entgegenkommend für Sie:
Besteht kein Versicherungsschutz, sind etwaige Kosten wie Gerichtsgebühren, Kosten einer Meldeabfrage und gegnerische Anwaltskosten von Ihnen selbst zu tragen.