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ARAG - Aktiv gegen Gewalt

Immer mehr Menschen erleben Gewalt, vor allem im häuslichen Umfeld. Frauen, Männer und Kinder sind betroffen. Wir sehen es als unsere soziale Verantwortung hier aktiv zu werden.
Wir unterstützen Gewaltschutzeinrichtungen finanziell. Zum einen den WEISSEN RING und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser.

Hilfe explizit für Männer gibt es bei der Männerberatung. Die Männerberatung Wien bietet psychologische, psychotherapeutische, soziale und juristische Hilfe.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wir haben unsere Jurist:innen geschult und sensibilisiert und das Projekt „SToP – Stadtteil ohne Partnergewalt“ mitgetragen.

Wir bieten bereits einen Anti-Stalking-Rechtsschutz an, um präventiv zu wirken, bevor Schlimmeres passiert.

Für Gewaltopfer stellt es eine große Überwindung dar die Behörden einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Darum bieten wir gemeinsam mit unseren ARAG Partneranwält:innen bis Ende 2025 folgende Unterstützung an.

 

Hilfe bei Hass im Netz bietet unser ARAG Internet-Rechtsschutz web@ktiv. Darüber hinaus bieten wir weitere rechtliche Unterstützung an.

 
 

ARAG ist für alle da!

Hilfe bei Gewalt

Hilfe auch für Nicht-Kund:innen:

Rechtliche Beratung, wenn Sie Opfer von Gewalt geworden sind. Unsere Inhouse Jurist:innen beraten Sie gerne, auch anonym, und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf und erarbeiten mit Ihnen die weiteren rechtlichen Schritte.

Direkte Jurist:innen-Hotline: 01 53102-1300

Hilfe für Kund:innen, auch bei Neuabschluss:

Über die Leistungen des Anti-Stalking-Rechtsschutzes hinaus:
unsere ARAG Partneranwält:innen unterstützen Sie kostenlos bei der Erstattung einer Strafanzeige

Wenn Sie deren Hilfe in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich direkt bei uns unter 01 53102-1600
 
 

Partneranwält:innen die uns bei diesem Projekt unterstützen:

 
 

Verhaltenstipps für Opfer häuslicher Gewalt:

  • Haben Sie keine Angst vor Konsequenzen. Es gibt keine Rechtfertigung und keine Begründung, dass Ihnen jemand Gewalt zufügt.
  • Vertrauen Sie sich jemandem an. Das kann ein Familienmitglied, Freundin, Nachbarin oder auch MitarbeiterInnen einer Hilfseinrichtung sein. Gerne können Sie sich auch bei unseren Inhouse-Jurist:innen telefonisch oder per Mail melden.
  • Dokumentieren Sie die Verletzungen. Machen Sie Fotos und suchen Sie einen Arzt oder ein Krankenhaus auf.
  • Führen Sie eine Art Tagebuch. Schreiben Sie auf, was wann genau passiert ist.
  • Gehen Sie zur Polizei und melden den Vorfall. Haben Sie keine Scheu. Sie werden ernst genommen!
  • Im Fall einer akuten Bedrohung rufen Sie den Polizeinotruf (133). Nennen Sie am Telefon Ihren Namen und Ihre Adresse. Teilen Sie der Polizei mit, dass Sie sofort Hilfe benötigen. Informieren Sie die Polizei, ob Sie verletzt sind, ob noch andere Personen in der Wohnung sind (Bsp Kinder), ob der Täter noch anwesend ist oder ob er Waffen besitzt. Bis Hilfe kommt, warten Sie am besten bei Nachbarn oder an einem anderen sicheren Ort.
  • Sofern Sie es zuvor nicht getan haben, melden Sie sich bei unseren Inhouse-Jurist:innen. Wir helfen Ihnen gerne bezüglich der weiteren Vorgangsweise weiter.

Verhaltenstipps für Opfer von Stalking:

  • Haben Sie keine Angst vor Konsequenzen. Es gibt keine Rechtfertigung und keine Begründung, dass Sie jemand verfolgt.
  • Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Stalking von selbst wieder aufhört. Suchen Sie sich Hilfe!
  • Vertrauen Sie sich jemandem an. Das kann ein Familienmitglied, Freundin, Nachbarin oder auch MitarbeiterInnen einer Hilfseinrichtung sein. Gerne können Sie sich auch bei unseren Inhouse-Juris:iInnen telefonisch oder per Mail melden.
  • Führen Sie eine Art Tagebuch und notieren Sie sämtliche Kontaktversuche und wann diese stattgefunden haben. Sollten Sie Briefe oder Geschenke erhalten, heben Sie diese auf. Diese können als Beweismittel dienen.
  • Gehen Sie zur Polizei und melden den Vorfall. Haben Sie keine Scheu. Sie werden ernst genommen!
  • Sofern Sie es zuvor nicht getan haben, melden Sie sich bei unseren Inhouse-Jurist:innen. Wir helfen Ihnen gerne bezüglich der weiteren Vorgangsweise weiter.

Wie kann der ARAG Anti-Stalking-Rechtsschutz helfen?

Stalking bezeichnet ein obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen. Dies geschieht beispielsweise durch Überwachen und Ausspionieren der Zielperson, oft auch durch vermehrte Telefonanrufe bis hin zum Telefonterror. Eine Sonderform ist Cyberstalking, das Belästigen per E-Mail und SMS. Die Inhalte der unerwünschten Nachrichten gehen von Liebesbekundungen über Obszönitäten bis zu Morddrohungen; die physischen Annäherungen vom Beobachten bis hin zum tätlichen Angriff.

ARAG unterstützt Sie dabei eine einstweilige Verfügung gegen eine Person zu erwirken, die Sie beharrlich verfolgt.

Wie kann der ARAG web@ktiv-Rechtsschutz helfen?

Sie nutzen Facebook, WhatsApp, Instagram und Twitter? Auch online kann es zu verbaler Gewalt kommen, bzw. können Unwahrheiten über Sie verbreitet werden.
Cybermobbing nimmt immer mehr zu und Hasspostings sind nicht selten psychisch sehr belastend, sowie reputationsschädigend und existenzbedrohend.

 
 
 
 

Bei der Nutzung des World Wide Web ist Vorsicht geboten. Sollten Sie einmal in eine unangenehme Lage geraten und rechtliche Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da. Der ARAG web@ktiv® Rechtsschutz wurde genau dafür von uns für Sie entwickelt.
Wir unterstützen Sie etwa mit einer Mediation, um eine nachhaltige Lösung herbeizuführen und auch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage besteht.

 
 
 
 

Hilfe bei Hass im Internet

Das Internet ist keinesfalls ein rechtsfreier Raum. Holen Sie sich rechtliche Hilfe. Wir geben Ihnen nützliche Tipps, welche Maßnahmen Sie ergreifen können und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten und unterstützen Sie dabei.

Was sind Hasspostings?

Hasspostings sind aggressive und provokative Postings im Internet. Sie stellen häufig einen Rechtsverstoß dar und sind daher strafbar. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Straftat in der realen Welt oder im Internet, beispielsweise in einem Online-Forum, begangen wird. Hasspostings können unterschiedlich sein und können verschiedene Straftatbestände erfüllen:

  • Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282 StGB)
  • Verhetzung (§ 283 StGB)
  • Verleumdung (§ 297 StGB)
  • Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB)
  • Üble Nachrede (§ 111 StGB)
  • Beleidigung (§ 115 StGB)

Wie kann ich mich dagegen wehren?

 

Folgende Maßnahmen werden bei Online-Belästigung empfohlen:

  • Belästigung dokumentieren (z. B. SMS, E-Mails oder Chatprotokolle speichern)
  • Den Täter zur Abschreckung darauf hinweisen, dass er eine Straftat begeht
  • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Übermittlung personenbezogener Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
 
 
 

Unsere Inhouse-Juristen beantworten gerne Ihre Fragen dazu unter

01 53102-1300

 

Zudem ist die Einleitung eines Mandatsverfahrens möglich (siehe dazu unten). Hierzu sind die vollständigen Daten der Gegenseite notwendig. Ohne diese ist ein Vorgehen nicht möglich.

Im Falle einer Klage gegen den Urheber der rechtswidrigen Inhalte, dessen Adresse nicht bekannt ist, kann eine Meldeauskunft (ZMR-Abfrage) beim Gemeindeamt oder beim Magistrat (persönlich, postalisch oder per Internet mit Bürgerkarte) angefordert werden, gegen eine Gebühr von derzeit zwischen 3,30 Euro und 14,30 Euro. Für eine ZMR-Abfrage wird der Vor- und Nachname benötigt, sowie ein zusätzliches Merkmal zur Identifizierung (z. B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, frühere Adresse). Sind Sie ARAG-Kunde? Dann können wir die Abfrage für Sie machen.

Wie funktioniert das Mandatsverfahren?

 

Dies ist ein Rechtsverfahren, das Ihnen die Möglichkeit gibt, Inhalte (z.B. Texte, Beiträge, Bilder) schnell und kostengünstig aus dem Internet zu entfernen, wenn dadurch Ihre Persönlichkeitsrechte (z.B. Ihre Ehre, Ihr Ansehen oder Ihr Privatleben) erheblich beeinträchtigt werden. Auch wenn Ihnen über einen Messaging-Dienst (z. B. WhatsApp, SMS, private Nachrichten auf Facebook) rechtsverletzende Inhalte zugesendet wurden, können Sie im neuen Mandatsverfahren verlangen, dass dies verhindert wird.

Das Verfahren beschränkt sich auf diese vorsorgliche Maßnahme. Im neuen Mandatsverfahren entscheidet das Gericht nicht mit einem Urteil, sondern mit einer sogenannten Unterlassungsverfügung. Dies beschleunigt den Vorgang erheblich. Das Gericht entscheidet grundsätzlich ohne vorherige mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der beklagten Partei.

Wie leite ich das Mandatsverfahren ein?

 
 
 
 

Für die Klage und den Antrag gemäß § 549 ZPO ist in erster Instanz (vor dem Bezirksgericht) keine anwaltliche Vertretung erforderlich (keine Anwaltspflicht). Daher kann jede (voll geschäftsfähige) Person selbst die Klage einbringen und im erstinstanzlichen Verfahren vor Gericht auftreten.

 

Wenn eine „erhebliche, eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigende Verletzung der Persönlichkeitsrechte in einem elektronischen Kommunikationsnetz“ vorliegt, kann der Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages gestellt werden.

Um das Mandatsverfahren einzuleiten, können Sie das Formblatt „Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages“ (siehe Formblatt Klage) ausfüllen, eigenhändig oder mittels Handysignatur (Bürgerkarte) unterzeichnen und beim zuständigen Bezirksgericht einbringen.

Sind Sie ARAG Kunde? Erfahren Sie mehr unten unter dem Punkt "Wie unterstützt ARAG mich dabei".

Unsere Inhouse Juristen helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Rufen Sie einfach an: 01 53102-1300


Sind Sie noch kein ARAG Kunde, dann folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

 
 

Zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht am Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt der beklagten Partei. Wenn der/die Beklagte den Wohnsitz im EU-Ausland hat, kann die Klage auch beim Bezirksgericht Ihres Wohnortes (Schadenseintritt) eingebracht werden.

Unter Eingabe der Postleitzahl können Sie hier das zuständige Bezirksgericht ermitteln.

Mit der Einbringung der Klage wird eine Gerichtsgebühr iHv EUR 107,00 fällig. Am Formblatt kann ein Einziehungsauftrag für die Gebühr erteilt werden.


Was passiert nach dem Unterlassungsauftrag?

 

Das Gericht prüft nach Einlangen der Klage, ob der dargestellte Inhalt im elektronischen Kommunikationsnetz eine erhebliche, eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigende Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt und erlässt in diesem Fall den beantragten Unterlassungsauftrag. Erhebt der/die Beklagte innerhalb von 14 Tagen keine Einwendungen gegen diesen Auftrag zur Unterlassung, so wird dieser rechtskräftig und kann als Exekutionstitel im Exekutionsverfahren vollstreckt werden (§ 1 EO). Bei Zuwiderhandeln gegen den Auftrag auf Unterlassung werden gegen die beklagte Partei Geldstrafen (Vollstreckungsmaßnahmen) verhängt.

Erhebt die beklagte Partei innerhalb von 14 Tagen Einwendungen gegen den Unterlassungsauftrag, so wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Dabei findet eine Gerichtsverhandlung über die Klagebehauptungen und die erhobenen Einwendungen statt und das Gericht entscheidet mit Urteil über das Klagebegehren.

Die Partei, welche das Verfahren verliert, muss der Gegenseite die Verfahrenskosten ersetzen. Die Verfahrenskosten bestehen aus den Gerichtsgebühren, ev. Kosten der ZMR-Abfrage, ev. Anwaltskosten, sofern eine Partei anwaltlich vertreten war, Kopierkosten, etc.

Die Entscheidung des Bezirksgerichtes kann im Rechtsmittelverfahren bekämpft werden. Im Rechtsmittelverfahren muss die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgen (Anwaltspflicht). Hier können weitere Kosten entstehen (Anwaltskosten, Gerichtsgebühren).

Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes kann zusätzlich zum Auftrag zur Unterlassung auch die Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit beantragt werden. Dies hat zur Folge, dass der rechtsverletzende Inhalt (bereits vor Rechtskraft des Unterlassungsauftrages) einen Exekutionstitel darstellt und sofort zu entfernen ist.

Wie unterstützt ARAG mich dabei?

 
 
 
 
 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechtes auf Unterlassung bzw. Löschung des Inhaltes, welcher Sie in Ihrer Menschenwürde beeinträchtigt und Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Rufen Sie uns einfach an

01 53102-1300

 

Im Rahmen des Risikobereiches web@ktiv Unterlassungs-Rechtsschutz ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Schädigung der e-Reputation versichert. Unter „Verletzung der e-Reputation" ist die Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Ehre (wie z.B. durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) zu verstehen. Daher fällt das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO unter Versicherungsschutz, sofern das Risiko web@ktiv Unterlassungs-Rechtsschutz versichert ist.

Gerne können Sie Ihren Rechtsfall bei uns melden, damit wir den Versicherungsschutz prüfen können.

 
 
Sie sind ARAG Kunde und haben den web@ktiv Rechtsschutz versichert :

Der schnellste und einfachste Weg ist folgender:

Füllen Sie das Formular für die Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages aus.
Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserer Inhouse Ausfüllhilfe. Rufen Sie einfach an 01 53102-1300.

Melden Sie den Rechtsfall bei uns und hängen die ausgefüllte Klage als Dokument an.

Wir übernehmen für Sie:

  • die Kosten der ZMR-Abfrage (Meldeauskunft im Zentralen Melderegister), sofern notwendig.
  • die anfallende Gerichtsgebühr (EUR 107,00)
  • die Weiterleitung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages an das zuständige Bezirksgericht (sofern dies gewünscht ist).
  • die Kosten der Gegenseite, sollte diese Einwendungen gegen den Unterlassungsauftrag erheben und das Verfahren verloren werden.

Wenn sie Hilfe beim Ausfüllen der Klage benötigen, nehmen Sie gerne unsere IHB - Ausfüllhilfe in Anspruch und lassen sich von unseren Inhouse-Juristen beraten unter 01 53102-1300.

 
 
 
 

Im Rahmen unseres Sozialprojektes übernehmen wir bis Ende 2025 folgende Leistungen in Kulanz:

 
Sie sind ARAG Kunde und haben den web@ktiv Rechtsschutz NICHT versichert:

Wir übernehmen bei anschließendem Einschluss des web@ktiv Rechtsschutzes entgegenkommend für Sie:

  • die Kosten der Meldeauskunft im Zentralen Melderegister, sofern die Anschrift der Gegenseite nicht bekannt ist.
  • die anfallende Gerichtsgebühr (EUR 107,00).
  • die Weiterleitung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages an das zuständige Bezirksgericht (sofern dies gewünscht ist).
 
 
Sie sind kein ARAG Kunde, dann unterstützt ARAG gerne:
  • bei etwaigen Fragen zum Einbringen der Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages.
  • Bei Fragen zum Ablauf des Mandatsverfahrens, mögliche Kosten, etc.
  • geben gerne Auskunft unter 01 53102-1600.

Besteht kein Versicherungsschutz, sind etwaige Kosten wie Gerichtsgebühren, Kosten einer Meldeabfrage und gegnerische Anwaltskosten von Ihnen selbst zu tragen.

 
 

Was kann ich tun, wenn mein Kind Opfer von Hass im Netz wurde?

 
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Kind und bieten Sie aktiv Hilfe an! Nichts ist schlimmer in solcher einer Situation, als sich allein und hilflos zu fühlen.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, wie es sich verhalten soll (z.B. nicht auf Belästigungen reagieren oder antworten, Beweise sichern (Screenshots), etc.)
  • Täter/in identifizieren
  • Eltern des/der Täter/in und/oder die Schule kontaktieren – wenn die Person aus dem näheren (Schul-)Umfeld Ihres Kindes und z.B. selbst noch minderjährig ist
  • Auch hier besteht die Möglichkeit, das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO durch den gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigte/n) einzuleiten, allerdings ist hier vorab die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Klagsführung einzuholen. Dabei wird vom zuständigen Pflegschaftsgericht (§ 109 JN, gewöhnlicher Aufenthalt des/r Minderjährigen) die Klage und der Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages geprüft.

Beratungsstellen extern

+43 1 929 13 99

beratung@zara.or.at

 

0800 112 112

050 50 16

Opfer-Notruf: 0800 112 112

office@weisser-ring.at

ACHTUNG: Wir bieten rechtliche Unterstützung. Sollten Sie sich in einer Akut- oder Gefahrensituation befinden, kontaktieren Sie bitte zuerst umgehend die Polizei und Gewaltschutzeinrichtungen.

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