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01 53102-1600ARAG Kunden erhalten von uns Hilfe bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten. Unsere 45 ARAG Inhouse-Juristen lösen Ihre Rechtsprobleme rasch und unkompliziert. Sollte der Weg zu Gericht unvermeidbar sein, kümmern wir uns um Ihre Vertretung, begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und übernehmen die Anwalts -und Gerichtskosten.
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Sie wählen Ihre Bedürfnisse und wir empfehlen Ihnen ein für Sie passendes Produkt.
Bestimmen Sie dann selbst wieviel Schutz Sie brauchen.
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Unsere ARAG Inhouse-Juristen stehen Ihnen für alle Rechtsfragen von 8 bis 17:00 (FR bis 14 Uhr) zur Verfügung.
Der direkte Draht zu unseren ARAG Inhouse-Juristen!
Die ARAG zählt zu den drei weltweit führenden Rechtsschutzanbietern. Als Qualitätsversicherer ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Produkte und Services von unabhängiger Seite auf die Probe gestellt werden. Im konkreten Fall wurde unter anderem unsere Homepage getestet und unser Privatrechtsschutz bewertet. Die Ergebnisse sprechen für sich:
Ihr verlässlicher Rückhalt bei Rechtskonflikten. Zum Beispiel wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter, Chef oder Unfallgegner streiten. Oder Sie selbst Vermieter oder Arbeitgeber sind und Ihr gutes Recht durchsetzen möchten. Mit unserer Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite – in den Bereichen des Lebens, die für Sie wichtig sind und die Sie versichert haben.
Denn als internationaler Versicherer und erfahrener Rechtsschutzexperte erleben wir jeden Tag, dass wahre Handlungsfreiheit und Unabhängigkeit erst durch Sicherheit entstehen. In diesem Sinne setzen wir uns schon lange vor einem Rechtsstreit für Sie ein. Und falls sich eine Auseinandersetzung vor Gericht mal nicht vermeiden lassen sollte? Dann tragen wir für Sie das finanzielle Risiko – ein gutes Gefühl!
Das ist je Familienstand verschieden. Versichert sind Sie und Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte, eingetragene Partner oder verschieden- oder gleichgeschlechtliche Lebensgefährte oder Sie als Single. Sie haben minderjährige Kinder? Auch sie können sich auf die umfangreichen Leistungen unserer Rechtsschutzversicherung verlassen. Ihre volljährigen Kinder sind ebenfalls abgesichert. Jedenfalls solange sie Familienbeihilfe beziehen.
Ein Rechtsstreit kann beträchtliche Kosten verursachen. Deshalb ist es beruhigend zu wissen, dass wir finanziell bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sie einstehen. So übernehmen wir die Kosten für Prozess, Anwalt und vom Gericht aufgetragene Gebühren wie Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten. Zudem tragen wir die Gebühren und Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden.
Ein Rechtsanwalt soll Ihre Interessen auch außergerichtlich vertreten? Wir zahlen auch, wenn ein Anwalt Sie in den versicherten Bereichen persönlich berät, für Sie Schreiben aufsetzt oder mit der Gegenseite verhandelt.
Selbstverständlich können Sie Ihren Anwalt, wenn es zur Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren kommt, frei wählen.
Weniger als Sie vielleicht denken. Vor allem im Verhältnis zu den Prozesskosten wird der Wert der Rechtsschutzversicherung deutlich. Nehmen wir als Beispiel ein ganz simples und kurzes Zivilverfahren:
Anwaltsleistung und Gerichtsgebühren(Streitwert € 10.000,--) |
Kosten (inklusive Einheitssatz und Umsatzsteuer) |
---|---|
Klage auf Schadenersatz | € 920,82 |
Vorbereitender Schriftsatz | € 668,42 |
Verhandlung (Dauer 1 Stunde) | € 668,42 |
Verhandlung (Dauer 3 Stunden) | € 1.330,79 |
Kosten gesamt: | € 3.588,45 |
Gerichtsgebühr für Klagseinbringung | € 792,-- |
Kosten für den Sachverständigen | € 2.000,-- |
Gesamt | € 6.380,45 |
Hinzukommen können Dolmetsch- oder Zeugengebühren. Auch können Kosten für die Exekution anfallen, wenn die Gegenseite ein für Sie positives Urteil nicht erfüllt. Wenn Sie das Verfahren verlieren kommen auch die Anwaltskosten der Gegenseite hinzu, die üblicherweise in ähnlicher Höhe wie die Kosten des eigenen Anwaltes anfallen. |
Ihre Bedürfnisse sind individuell und entspricht die Höhe der Prämie auch Ihrem Wunsch nach dem Umfang der Absicherung. Es kommt also ganz darauf an, welche Risiken Sie absichern möchten.
Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Ihren unabhängigen Versicherungsvermittler oder direkt an uns unter
01 53102-1600.
Wir lassen Sie nicht im Stich! Mit unserer Rechtsschutzversicherung können Sie in allen versicherten Bereichen auf unsere Hilfe vertrauen:
Ihre mögliche Situation |
Unsere Unterstützung |
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Bei einem Rad-Unfall werden Sie verletzt. Der Gegner weigert sich Ihnen Schmerzengeld zu bezahlen. | Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Schadenersatzes. |
Ihr Arbeitgeber kündigt Sie. Sie finden zu Unrecht - und möchten dagegen vorgehen. | Mit Hilfe von ARAG können Sie die Kündigung gerichtlich anfechten. |
Sie hatten einen Autounfall und die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert sich zu Unrecht den Schaden zu bezahlen. | Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Schadenersatzes, außergerichtlich wie gerichtlich. |
Wegen eines Rohrbruches haben Sie einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung und der Vermieter weigert sich den Mietzins zu reduzieren. | Wir helfen bei der Durchsetzung Ihres Anspruches auf Reduzierung der Miete und Instandsetzung der Wohnung. |
Sie vermieten eine Wohnung und Ihr Mieter bezahlt die Miete nicht. | Wir helfen Ihnen die Miete einbringlich zu machen. |
Sie haben eine Invaliditätsrente beantragt und diese wird mit Bescheid abgelehnt. | Wir unterstützen Sie beim gerichtlichen Vorgehen gegen den Bescheid. |
Sie benötigen eine rechtliche Beratung. | Unsere spezialisierten Inhouse-Juristen und von uns empfohlene, versierte Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Wir haben ein österreich- und auch europaweites, sorgsam ausgewähltes, Netz an Anwälten. |
Bitte beachten Sie, dass für unsere Rechtsschutzversicherung bestimmte Wartezeiten gelten. Das bedeutet, dass Sie unsere Leistungen erst danach in Anspruch nehmen können. Die jeweiligen Wartezeiten und etwaige Einschränkungen finden Sie auf unseren Produktseiten und in den Allgemeinen und Besonderen, sowie Ergänzenden Rechtsschutzbedingungen.
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine Übersicht der wesentlichen Produktmerkmale. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Antrag, dem Prämientarif - Stand 01.01.2024 sowie den Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB/ERB 2023), die auch die Vertragsgrundlage darstellen.