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01 53102-1600Testament erstellen leicht gemacht!
Eine der schwierigsten Situationen für eine Familie ist ein Todesfall.
Die Situation ist oft belastend und angespannt, es können rasch Emotionen hochgehen oder alte Wunden und Konflikte wieder aufbrechen.
Ein Aspekt ist die Regelung der Verlassenschaft. Unabhängig vom Gerechtigkeitsempfinden des Einzelnen gibt der Gesetzgeber für die Verteilung des Nachlasses bestimmte Regeln vor. Diese sind bei der Verteilung des Nachlasses im Todesfall durch den vom Gericht üblicherweise beauftragten Notar zu beachten.
Eine frühzeitige Beschäftigung mit diesen gesetzlichen Regelungen und ein gut formuliertes Testament können maßgeblich dazu beitragen, Streitigkeiten über den Nachlass zu verhindern.
Für Kunden die den Testaments-/Patientenverfügungs-Rechtsschutz versichert haben (versicherbar im Familien-Rechtsschutz Premium).
Versicherungsschutz besteht für die Erstellung
sowie Eintragung in die jeweiligen öffentlichen Register über einen von ARAG ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar. Die Leistungen können vom versicherten Personenkreis einmal in der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Für diese Leistungen werden insgesamt bis max. € 1.000,– übernommen.
Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt.
Solche Verfügungen sind ein Ausdruck der Patientenautonomie. Eine solche Patientenverfügung ist der erklärte Wille einer Person, der erst dann wirksam wird, wenn diese Person zum Zeitpunkt der Behandlung – etwa infolge eines Unfalls oder schwerer Krankheit – nicht mehr fähig ist, selbst zu entscheiden.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.), kann aber mit einigen Ausnahmen jede volljährige Person sein.
Erst mit Eintritt und Eintragung des Vorsorgefalls, also wenn die Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird die Vorsorgevollmacht wirksam.
Sie möchten ein Testament, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Erwachsenenvertreter-Verfügung erstellen?
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