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Ihr Rückhalt beim Erben und Vererben

Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus:

  • dem Erbrecht

  • Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen

  • Verträgen über den Todesfall

  • Erstellung eines Testamentes
 
 
Erb-Rechtsschutz
Das österreichische Erbrecht regelt, wer im Falle eines Erbfalles erbt und wie genau das Vermögen aufgeteilt wird. Das Gesetz sieht eine klare Zuordnung vor, aber mittels Testament kann man individuelle Regelungen treffen.
 
 

FAQ Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Gesetzliche Erbfolge in Österreich: Einfach erklärt
Wenn jemand ohne Testament verstirbt, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen erbt. Sie folgt klaren Regeln, die in Erbenklassen, sogenannte Parentelen, gegliedert sind.

Die Parentelen:

Erste Parentel: Kinder

  • Kinder (inkl. Enkelkinder): Sie erben zu gleichen Teilen.
  • Ehepartner oder eingetragene Partner haben ein eigenes gesetzliches Erbrecht: Sie erhalten ein Drittel des Nachlasses, die Kinder teilen sich den Rest.

Zweite Parentel: Eltern und deren Nachkommen

  • Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern.
  • Leben die Eltern nicht mehr, erben ihre Nachkommen (z. B. Geschwister des Verstorbenen).
  • Ehepartner oder eingetragene Partner haben ein eigenes gesetzliches Erbrecht: neben den Eltern erbt der Ehegatte zwei Drittel und den Anteil des vorverstorbenen Elternteils.

Dritte Parentel: Großeltern und deren Nachkommen

  • Falls weder Kinder noch Eltern oder deren Nachkommen vorhanden sind, erben die Großeltern oder ihre Nachkommen.

Vierte Parentel: Urgroßeltern

  • Gibt es keine Erben aus den ersten drei Parentelen, fällt das Erbe an die Urgroßeltern oder deren Nachkommen.

Auch Lebensgefährten des Verstorbenen kommt ein gesetzliches Erbrecht zu. Der Lebensgefährte kommt aber nur zum Zug, wenn es keine sonstigen gesetzlichen Erben gibt.

Fällt niemand in diese Parentelen und hat auch sonst niemand einen Anspruch, erbt der Staat.

 

Sie möchten wissen, wer in einem bestimmten Fall erbt? Nutzen Sie einfach unseren Erbrechner weiter unten

Was ist ein Pflichtteil?

Selbst wenn ein Testament zugunsten anderer Personen besteht, haben bestimmte Angehörige (Kinder, Ehepartner) Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss ausgezahlt werden – auch wenn ein Testament existiert.

Konkretes Beispiel:
Der Erblasser hinterlässt 2 Kinder (keine Ehefrau). Er hat ein Testament, in dem er einem guten Freund sein gesamtes Erbe hinterlässt.
Laut gesetzlicher Erbfolge würden die Kinder jeweils zu ½ erben. Da es aber ein Testament zugunsten einer anderen Person gibt, erhalten sie nur den Pflichtteil. Die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles – also je ¼.

Sie möchten wissen, wem ein Pflichtteil zusteht und in welcher Höhe? Nutzen Sie einfach unseren Pflichtteilsrechner weiter unten

Warum ist es sinnvoll ein Testament zu machen?

  • Individuelle Verteilung des Vermögens

    Sie können selbst entscheiden, wer was bekommt (abgesehen vom Pflichtteil) – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Auch Personen, die nicht gesetzlich erben würden (z. B. Freunde), können bedacht werden.
  • Vermeidung von Streit unter den Erben

    Eine klare Willenserklärung beugt Konflikten vor und hilft, Familienfrieden zu bewahren.
  • Sicherung des Pflichtteils

    Auch wenn Sie den Pflichtteil nicht ausschließen können, ermöglicht ein Testament eine ausgewogene Vermögensaufteilung.
  • Abweichen von der gesetzlichen Erbfolge

    Angenommen Sie hinterlassen keine Kinder, aber einen Ehepartner und auch Ihre Eltern leben noch. Ohne Testament zugunsten Ihres Ehepartners, erbt nicht nur dieser, sondern auch Ihre Eltern. Wenn Sie aber möchten, dass alles der Ehepartner erbt, müssen Sie ein Testament erstellen.

Bei der Erstellung eines Testamentes müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden.
Sie möchten Unterstützung dabei. Wir helfen Ihnen gerne.

So hilft ARAG präventiv

Mediation unter Lebenden

 
 
 
 

Mediation unter Lebenden

Pflichtteilsberechtigte und Erblasser besprechen schon vor dem Erbfall die Situation, um sich vorzubereiten und auch anzusprechen, welche erbrechtlichen Verfügungen der Erblasser gerne treffen möchte – im Idealfall klärt man dann die oft im Erbfall auftretenden Konflikte zwischen den Personen schon vor dem Erbfall ab.

Die Mediation unter Lebenden ist ein Präventivservice, das vorerst bis Ende 2025 begrenzt ist und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Präventionsservice durch unsere ARAG Inhouse-Mediatorin (max. 10 Stunden)
  • Aktueller Tarif inkl. Erbrecht
  • Für Versicherungsnehmer und ihre Ehepartner/Lebensgefährten/eingetragene Partner als zukünftiger Erblasser mit bis zu drei Pflichtteilsberechtigten (zB VN, Ehegatte und deren Kinder oder Kinder von vorverstorbenen Kindern)
  • Terminbuchung über Homepage

Ihr Weg zur Testamentserstellung

 
 
 

Sie möchten ein Testament, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Erwachsenenvertreter-Verfügung erstellen?
So haben Sie im Ernstfall Klarheit

Wir unterstützen Sie gerne dabei - nutzen Sie gerne das Formular.

 
 

Erbquotenrechner

Erbquotenrechner für gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Pflichtteilsrechner

Beispiele aus dem Alltag: So hilft der ARAG Erb-Rechtsschutz

Ihre mögliche Situation
Unsere Unterstützung
Ihr Vater schenkt zu Lebzeiten einem seiner drei Kinder sein Haus. Im Erbfall ist für die anderen beiden Kinder, also auch für Sie, kein Vermögen mehr vorhanden. Wir unterstützen Sie dabei Ihren Pflichtteil beim Beschenkten geltend zu machen.
Ihre Mutter verstirbt und hinterlässt ein Testament in dem Sie Ihre Pflegerin als Alleinerbin einsetzt. Sie sind der Meinung, dass die Verstorbene zum Zeitpunkt an dem sie das Testament erstellt hat nicht mehr testierfähig war. ARAG hilft Ihnen, das Testament anzufechten und Ihre Erbrecht nach der gesetzlichen Regelung durchzusetzen.
 
 
 
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