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Ihr Rückhalt beim Erben und Vererben.
Gesetzliche Erbfolge in Österreich: Einfach erklärt
Wenn jemand ohne Testament verstirbt, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen erbt. Sie folgt klaren Regeln, die in Erbenklassen, sogenannte Parentelen, gegliedert sind.
Die Parentelen:
Auch Lebensgefährten des Verstorbenen kommt ein gesetzliches Erbrecht zu. Der Lebensgefährte kommt aber nur zum Zug, wenn es keine sonstigen gesetzlichen Erben gibt.
Selbst wenn ein Testament zugunsten anderer Personen besteht, haben bestimmte Angehörige (Kinder, Ehepartner) Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss ausgezahlt werden – auch wenn ein Testament existiert.
Konkretes Beispiel:
Der Erblasser hinterlässt 2 Kinder (keine Ehefrau). Er hat ein Testament, in dem er einem guten Freund sein gesamtes Erbe hinterlässt.
Laut gesetzlicher Erbfolge würden die Kinder jeweils zu ½ erben. Da es aber ein Testament zugunsten einer anderen Person gibt, erhalten sie nur den Pflichtteil. Die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles – also je ¼.
Bei der Erstellung eines Testamentes müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden.
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Ihre mögliche Situation |
Unsere Unterstützung |
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Ihr Vater schenkt zu Lebzeiten einem seiner drei Kinder sein Haus. Im Erbfall ist für die anderen beiden Kinder, also auch für Sie, kein Vermögen mehr vorhanden. | Wir unterstützen Sie dabei Ihren Pflichtteil beim Beschenkten geltend zu machen. |
Ihre Mutter verstirbt und hinterlässt ein Testament in dem Sie Ihre Pflegerin als Alleinerbin einsetzt. Sie sind der Meinung, dass die Verstorbene zum Zeitpunkt an dem sie das Testament erstellt hat nicht mehr testierfähig war. | ARAG hilft Ihnen, das Testament anzufechten und Ihre Erbrecht nach der gesetzlichen Regelung durchzusetzen. |