Im Straßenverkehr als Halter und Lenker von Fahrzeugen abgesichert.
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01 53102-1600Mit unserem Landwirtschaftsrechtsschutz kann Ihr Betrieb gedeihen, ohne dass Sie sich mit rechtlichen Dingen befassen müssen.
Sie sollen ernten, was Sie säen! Deshalb sichert unser Landwirtschaftsrechtsschutz nicht nur Ihr Kerngeschäft als Landwirt ab, sondern auch die Nebenbetriebe und Ihre Familie. Ihr privates Recht schützen wir direkt mit. Damit Sie Ihrer Arbeit unbeschwert nachgehen können – ob auf dem Feld, im Hofladen, oder im Buschenschank.
Für Betriebe ab 10 ha gilt entweder der Altbauer oder der Hofübernehmer mitversichert.
Der Versicherungsnehmer selbst muss seinen Wohnsitz nicht am gegenständlichen Hof haben.
Leistungen Landwirtschaft |
Basis |
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Schadenersatz-Rechtsschutz, Ausfallversicherung bis € 21.000,- |
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Straf-Rechtsschutz inkl. Vorsatzdelikte inkl. Ermittlungs-Straf-RS im Betriebsbereich bis 10% der Versicherungssumme Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz |
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Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze (inkl. Inkassofälle) |
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Versicherungsvertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze |
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Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen inkl. Mobbing-Rechtsschutz bis € 500,- |
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Sozialversicherungs-Rechtsschutz |
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Beratungs-Rechtsschutz |
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Daten-Rechtsschutz | |
Steuer-Rechtsschutz | |
Liegenschafts-Rechtsschutz für die in Österreich gelegene eigene Land-/Forstwirtschaft | |
Mitversicherung bis 3 Einstellpferde Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10ha. |
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Mitversicherung Altbauer (oder Hofübernehmer) inkl. Angehörige lt. Art. 5 Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10ha. |
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Mitversicherung Buschenschank bzw. gewerblich genehmigter Heurigenbetrieb Buschenschank = Ausschank von Wein, Most, Obstsaft (soweit eigene Erzeugnisse) sowie kohlensäurehaltige Getränke und Verabreichung von kalten Speisen Gewerblich genehmigter Heurigenbetrieb wenn maximal 6 Monate geöffnet Prämienfrei für Landwirtschaften mit einer Tariffläche von über 10ha. |
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Liegenschafts-Rechtsschutz als Eigentümer verpachteter landwirtschaftlicher Flächen |
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Lenker-Rechtsschutz |
Der Versicherungsnehmer (=VN) betreibt mit seiner Gattin eine Buschenschank, in der auch kalte Speisen aus eigener Erzeugung verabreicht werden.
Bei einer Stichprobe durch die Lebensmittelpolizei, wird festgestellt, dass der vom VN angebotene Eiaufstrich verdorben ist. Es wird ein Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (= LMSVG) gegen den Landwirt eingeleitet.
Der Landwirt möchte dagegen vorgehen. ARAG übernimmt die Kosten einer Lebensmittelgegenprobe sowie die Rechtsanwaltskosten des VN im Verwaltungsstrafverfahrens. Das Strafverfahren wird in Folge eingestellt.
Der Versicherungsnehmer hat seit Jahren 2 Einstellplätze für Pferde vermietet. Seit einigen Monaten bezahlt der Pferdebesitzer die Einstellgebühr für seine beiden Pferde nicht mehr.
Der Landwirt ist gezwungen die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben, um zu seinem Geld zu kommen.
Nach Einbringung einer Mahnklage durch den Rechtsanwalt wird die offene Forderung bezahlt.
Leistungen Privat- und Berufsbereich |
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Schadenersatz-Rechtsschutz |
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Ausfallversicherung bis € 21.000,- |
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Straf-Rechtsschutz inkl. Vorsatzdelikte inkl. Ermittlungs-Straf-RS bis € 21.000,- |
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web@ktiv bis € 80.000,- |
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Beratungs-Rechtsschutz |
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Daten-Rechtsschutz |
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Steuer-Rechtsschutz |
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Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen |
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Sozialversicherungs-Rechtsschutz |
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Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze |
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Versicherungsvertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertobergrenze |
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Gutachten-Rechtsschutz in privaten Versicherungsvertragsstreitigkeiten (nicht KFZ) bis € 2.100,- | |
Liegenschafts-Rechtsschutz für die in Österreich gelegenen, zu Wohnzwecken dienenden Objekten |
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Rechtsschutz in Erbrechtssachen bis € 305.000,- und Rechtsschutz in Familienrechtssachen inkl. Scheidungs- und Trennungsmediation |
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Lenker-Rechtsschutz |
Die Tochter des Versicherungsnehmers wird in der Schule gemobbt. Andere Schüler stellen peinliche Fotos von ihr ins Internet und posten unwahre Behauptungen auf Facebook.
Versichert im Rahmen des ARAG web@ktiv-RS
Für seine biologische Landwirtschaft erhält ein Bio-Bauer (Versicherungsnehmer)/VN) eine Förderung.
Im Zuge einer Kontrolle der Behörde wird ihm vorgeworfen, dass er eine zu hohe Stickstoffdüngung auf seinen Feldern betrieben hat und er so gegen die Förderrichtlinien verstoßen hat.
Mittels Bescheid wird dem VN die Förderung entzogen und für die Vergangenheit rückgefordert. Dagegen möchte der VN vorgehen und ein Rechtsanwalt bringt erfolgreich eine Rechtsmittel gegen den Bescheid ein.
(im Rahmen des Zusatzbausteins Erweiterter Straf-Rechtsschutz mitversichert)
- wenn mehr als 100 Nutztiere
- Haltung von Bienen, Hunden, Pferden
- Eindämmung von Tierseuchen bei Tieren in freier Wildbahn
- Verfahren wegen Einfuhr-, Durchführ- oder Ausfuhrbewilligungen
Aufgrund einer behördlichen Anordnung muss der Versicherungsnehmer seine Schweine notschlachten, da lt. Behörde die Gefahr einer Seuche (Afrikanische Schweinepest) besteht.
Später stellt sich heraus, dass die Notschlachtung nicht notwendig gewesen wäre.
Der Versicherungsnehmer möchte daraufhin Schadenersatz für die geschlachteten Schweine von der Behörde (Amtshaftungsansprüche).
Versichert im Rahmen des Tierseuchen-RS:
Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
kein Risikoausschluss nach Artikel 7.1.2. (hoheitliche Anordnungen) und 7.1.3. (Katastrophe)
Der Versicherungsnehmer vermietet zwei Ferienwohnungen an eine Familie. Vor der Abreise kommt es zum Streit über die Rechnungshöhe und die Familie reist ab, ohne zu bezahlen.
Beispiel 1:
Der Versicherungsnehmer betreibt auf seinem Hof eine Abfallverwertungsanlage. Sein unmittelbarer Nachbar fühlt sich
durch diese Anlage gestört und bringt eine Klage auf Unterlassung
der Immissionen, die von der Anlage ausgehen, ein.
Beispiel 2:
Ein Landwirt erbringt Dienstleistungen im Rahmen von Mähdrescherarbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe. Bei diesen Arbeiten wird ein Arbeiter verletzt und gegen den Landwirt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Der Versicherungsnehmer hat eine große Landwirtschaft mit Weinanbau. Für den Vertrieb des Weins gründen der VN und seine Gattin eine eigene GmbH und beliefern über diese GmbH diverse Hotels, Restaurants und Supermärkte.
Bei einer Bestellung behauptet das belieferte Hotel Mängel am Wein („korkt“) und bezahlt die Rechnung nicht. Der VN wendet sich an ARAG, damit diese seine Forderung geltend macht.
Der Versicherungsnehmer betreibt die Landwirtschaft gemeinsam mit seiner Schwester, die Miteigentümerin der Landwirtschaft ist.
Prämienbegünstigte Mitversicherung der Schwester mit Zusatzbaustein „Privat-Rechtsschutz“ möglich.
Hinweis: Der Versicherungsschutz erstrecht sich neben dem Privatbereich, dann auch auf alle „übrigen“ versicherten Risiken des Landwirtschafts-Rechtsschutz.
Wenn Sie Verpächter eines Grundstückes sind, können Sie Streitigkeiten mit Ihrem Pächter, etwa um den Pachtzins, zusätzlich absichern.
Die Jahresprämie wird nach der Größe, der Fläche - der vom Landwirt selbstgenutzten Grundstücke des landwirtschaftlichen Betriebes (im Eigentum und/oder gepachtet) - gemäß nachstehenden Berechnungsschlüssel berechnet:
Wald- und Parkflächen |
Anrechnung zu 50% |
Äcker, Wiesen, Gemüse und Obstflächen |
Anrechnung zu 100% |
Weinbauflächen |
Anrechnung zu 200% |
Alm- und Brachflächen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
NEU und Optional:
Eigentümerrisiko für verpachtete Flächen im Rahmen der Tarifierung für landwirtschaftliche Flächen inkludierbar: Anrechnung zu 50%
Versichert ist das Eigentümerrisiko.
Streitigkeiten aus der Verpachtung sind nicht mitversichert.
Hinweis: Wird Versicherungsschutz für das Eigentümer- und Verpächterrisiko gewünscht, ist dies gesondert zu versichern.
Sie erreichen unser Vertriebsteam auch per Mail unter
ARAG Inhouse Juristen
ARAG Partneranwalt
Mediation
Eigener Anwalt
freie Rechtsanwaltswahl
Selbstbehalt von 10% der Schadenleistung, mindestens aber € 250,- (ausgenommen im Beratungs-Rechtsschutz). Der Selbstbehalt entfällt, wenn der Versicherungsnehmer einen von ARAG ausgewählten Rechtsvertreter wählt.