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Endlich Ferien. Der Koffer ist gepackt, die Zeitung abbestellt und die Nachbarin hat den Schlüssel zum Blumengießen. Ab zum Flughafen. Und dann: Der Flug hat drei Stunden Verspätung, oder fällt ganz aus, oder er ist überbucht – und man lässt Sie gar nicht erst an Bord.
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Und so funktioniert's:
Ist Ihr Flug verspätet, hängen Ihre Ansprüche gegen die Airline zunächst einmal von der Länge des gebuchten Fluges und von der Dauer der Verspätung ab:
Im konkreten Fall stehen Ihnen dann zunächst Unterstützungsleistungen zu. Das bedeutet: Die Fluggesellschaft muss Sie vor Ort mit einer angemessenen Verpflegung sowie der Möglichkeit, zweimal kostenlos zu telefonieren oder zu faxen, unterstützen. Und wenn es ganz lange dauert auch mit einer Übernachtungsmöglichkeit.
Zum anderen haben Sie nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte folgende pauschale Ausgleichsansprüche in Geld, wenn Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt:
Dieser Anspruch ist in der Fluggastrechte-Verordnung eigentlich nicht vorgesehen – er geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurück: Die Luxemburger Richter waren der Auffassung, dass eine derart große Verspätung einer Annullierung des Fluges gleichkommt.
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Sie die Reise abbrechen. Sie haben Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Startflughafen.
Wird Ihr Flug von der Fluggesellschaft gestrichen, muss Ihnen die Gesellschaft zunächst die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten anbieten:
Daneben steht Ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung (siehe Verspätung) zu – aber hier wird es oft kompliziert. In vielen Fällen berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände (zu denen neben Schneechaos auch ein Fluglotsenstreik zählen kann), die oftmals nicht vorliegen.
So gelten technische Probleme oder die Erkrankung eines Piloten nicht als außergewöhnliche Umstände, werden von den Unternehmen aber gerne als Grund angeführt.
Oft verkaufen Airlines im Vorfeld des Fluges mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. So wollen sie teuren Leerstand in ihren Maschinen vermeiden. Wenn alle Fluggäste auftauchen, steht das Unternehmen vor einem Problem – und greift in vielen Fällen in die Trickkiste: Sie bieten Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Das Problem: Nehmen Sie dieses Angebot an, wird Ihr Fall automatisch zu einem freiwilligen Beförderungsverzicht, der eine spätere finanzielle Entschädigung ausschließt.
Nehmen Sie das Angebot nicht an, wird Ihr Fall zur unfreiwilligen Nichtbeförderung. Dann haben Sie dieselben Anrechte auf alternative Angebote, Rücktritt, angemessene Verpflegung und finanzielle Entschädigung wie bei einer Verspätung oder einem Ausfall Ihres Fluges.
Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen oder Annullierungen können Sie noch bis zu drei Jahre später geltend machen.
Streitigkeiten mit Fluglinien sind bereits regulär in Ihrem Vertrags-Rechtsschutz inkludiert.
Sie müssen also nicht zusätzlich den Flugverspätungs-Sofortschutz abschließen.
Der Flugverspätungsrechner dient Ihnen als Service, um in 1 Minute zu sehen welche Entschädigung Ihnen zusteht und sogleich mit wenigen Klicks eine Schadenmeldung zu machen.
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