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01 53102-1600Unter Mediation können sich viele Menschen nichts vorstellen. Dabei ist es ganz einfach: Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter ihnen, selber eine Lösung zu finden. Wir sagen Ihnen, wie das Mediationsverfahren funktioniert, und warum nicht jeder Streit vor Gericht enden muss.
Sabine Mötz
eingetragene Mediatorin und Dipl. Lebens- und Sozialberaterin
Das Mediationsverfahren kann persönlich oder auf Wunsch auch telefonisch erfolgen. In der Präsenzmediation erläutert der Mediator zunächst das Verfahren und klärt den zeitlichen und finanziellen Rahmen. Der Konflikt wird beleuchtet und in der dann folgenden Bestandsaufnahme wird schriftlich festgehalten, welche Wünsche und Bedürfnisse die Konfliktpartner haben.
Bei der telefonischen Mediation ruft der Mediator abwechselnd die Konfliktparteien an und vermittelt. So kann in den allermeisten Fällen ein Streit bereits schon am Telefon beigelegt werden.
Dann folgt die Sortierung:
Es wird ermittelt, was den Beteiligten wirklich wichtig ist. Überraschungen sind hier nicht selten. Beim Sammeln von Lösungsmöglichkeiten werden alle Vorschläge zusammengetragen – auch solche, die scheinbar nicht infrage kommen. In der Phase der Bewertung werden die Konfliktlösungs-Optionen auf Realisierbarkeit und Akzeptanz geprüft. Und am Ende steht ein Vertrag. Die Lösung wird in einem Memorandum - einer Mediationsvereinbarung - schriftlich festgehalten. Dieser Vertrag ist für die Konfliktparteien bindend.
Wenn Sie sich mit einer Mediation nicht anfreunden können, ist das nicht schlimm. Niemand kann Sie zwingen, teilzunehmen. Denn: Mediation lebt von der Freiwilligkeit der Konfliktpartner.
Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Nichts dringt an die Öffentlichkeit, denn der Mediator ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen gelten, etwa wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Gerichtsverfahren hingegen sind häufig öffentlich.
Sie können einen Streit in wenigen Tagen beilegen. Ein Rechtsstreit vor Gericht zieht sich häufig über Monate und Jahre hin. Ein Vergleich der von der Europauniversität Viadrina (Frankfurt/Oder) untersuchten Aktenlaufzeiten belegt dies eindeutig: Während ein Fall vor Gericht im Arbeitsrecht auf durchschnittlich 190 Aktenlaufzeit-Tage kommt, sind es bei einer Mediation im Schnitt 13,2 Kalendertage bis zur Lösung. Noch gravierender fällt der Vergleich im allgemeinen Vertragsrecht aus: 580 Aktenlaufzeit-Tage vor Gericht stehen 9,2 Tage bei einer Mediation gegenüber.
Pauschal gesagt, ist eine Mediation viel günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Die Kosten hängen davon ab, wie komplex der Streitfall ist. Mediatoren berechnen ihr Honorar in der Regel nach Stundensätzen, für die es allerdings keinen festen Rahmen gibt. Zu Beginn der Mediation wird der Zeit- und Kostenrahmen festgelegt. In der Regel teilen sich beide Parteien am Ende die Kosten. Für Rechtsschutzversicherte der ARAG ist die Mediation Bestandteil ihrer Versicherung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kostenübernahme ist jedoch mit einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckelt.
In aller Regel kann das Ergebnis einer Mediation nicht wie ein Richterspruch vollstreckt werden. Aber grundsätzlich sind alle Vereinbarungen, die zwischen zwei Erwachsenen getroffen werden, rechtsverbindlich. Am Ende einer Mediation steht ein privatrechtlicher Vertrag - die Mediationsvereinbarung.
Mediatoren helfen den Konfliktpartnern fair zu bleiben, schnell zum Kern des Konflikts vorzudringen und diesen kreativ zu lösen. Es geht nicht darum, den Schuldigen an der Konfliktsituation zu finden, sondern es wird gemeinsam eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können. Jeder arbeitet aktiv mit und ist dabei nicht der Öffentlichkeit ausgesetzt. Das gewährleistet eine gute Vertrauensbasis als Grundlage für die Mediation.
Oft ist der sachliche Teil des Konflikts lediglich der „Aufhänger“. In der Mediation kann dann nicht nur die „viel zu hohe Hecke“ geklärt werden, sondern gleichzeitig der zukünftige Umgang der Nachbarn miteinander. Das ist ideal, wenn Sie in einem dauerhaften Verhältnis zu Ihrem Konfliktpartner stehen. Denn schließlich wohnen Sie weiterhin neben Ihrem Nachbarn oder arbeiten noch länger in der Firma, mit der Sie Ärger hatten.
Diese Fälle haben gute Chancen mithilfe einer Mediation gelöst zu werden
Die ARAG hat die Vorteile der Mediation schon seit langem erkannt – bereits seit 2003 enthalten manche unserer Rechtsschutzprodukte die Möglichkeit zur Mediation bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Für unsere Kunden ist die Mediation freiwillig und ohne zusätzliche Kosten.
Für die Mediation stehen grundsätzlich pro Versicherungsfall € 4.500,- an Kosten zur Verfügung. In Fällen derCo-Mediation € 6.500,- und im ARAG web@ktiv® € 2.000,- je Mediation - für alle innerhalb eines Kalenderjahres eingetretenen Mediationen maximal € 4.000,- .
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Im Gegensatz zur Mediation werden nicht beide Parteien beim Konflikt begleitet, sondern eine Partei wird unterstützt, so dass sie den Konflikt souverän handhaben kann und eine eigenständige Lösung mit dem Gegenüber herbeiführen kann.
Um die Konfliktberatung in Anspruch zu nehmen ist es nicht notwendig, dass es sich um einen rechtlichen Konflikt handelt. Die Konfliktberatung wirkt präventiv, um so möglichen rechtlichen Konflikten in der Zukunft vorzubeugen.
Die Konfliktberatung ist im Privat- und Firmenrechtsschutz - gemeinsam mit dem Arbeitsrechtsschutz - in der Premiumvariante enthalten.
Ihre mögliche Situation |
Unsere Unterstützung |
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Der Versicherungsnehmer gerät in seinem Arbeitsumfeld in einen Konflikt mit einem Arbeitskollegen bezüglich eines gemeinsamen Projektes. Für den Versicherungsnehmer ist keine Lösung in Sicht. | ARAG empfielt einen versierten Mediator. Mit dem Mediator geht der Versicherungsnehmer gemeinsam den Konflikt durch, es werden Hintergründe, Bedürfnisse und Lösungsvorschläge erarbeitet. Der Versicherungsnehmer hat so die Möglichkeit, während der Konfliktlösung begleitet zu werden. |
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