Privatrechtsschutz
Wählen Sie den Verkehrsbereich zum Privatrechtsschutz und versichern Sie damit alle Fahrzeuge und Lenker Ihrer Familie in einem einzigen Paket.
Alles rund ums Fahrzeug.
Ob mit dem Auto, dem LKW oder dem Moped: Im modernen Berufs- und Privatleben nimmt jeder auf seine ganz eigene Art und Weise am Verkehr teil. Sollte es da einmal kritisch werden, so steht Ihnen ARAG hilfreich zur Seite. Schon lange vor dem Rechtsstreit sind Sie mit dem Verkehrsrechtsschutz sicher unterwegs.
Es gibt mehr als nur einen Weg sich abzusichern
Ein Auto oder alle Fahrzeuge? Als Einzelprodukt oder doch lieber im Gesamtpaket? Tagsüber Familienauto und am Abend als Taxi unterwegs? Im Firmenfuhrpark kein Fahrzeug übersehen?
Mit ARAG können Sie den Versicherungsschutz ganz Ihren Bedürfnissen anpassen.
Ihr Bedarf |
Unsere Lösung |
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Sie möchten ein Auto zum Privatrechtsschutz versichern? | Verkehrsbereich für 1 Fahrzeug zum Privatrechtsschutz |
Sie schließen das Premiumpaket ab und wollen dabei alle Privatfahrzeuge von Ihnen und Ihren Angehörigen mitversichert wissen? | Verkehrsbereich für alle Fahrzeuge zum Privatrechtsschutz |
Privat sind Sie bereits in einem anderen Vertrag mitversichert, möchten aber dennoch Versicherungsschutz für ihr(e) Privatfahrzeug(e)? | Fahrzeug-Rechtsschutz für unselbständig Erwerbstätige für wahlweise ein oder alle Fahrzeuge |
Als selbstständig erwerbstätige Person verwenden Sie Ihren PKW auch für betriebliche Zwecke? | Fahrzeug-Rechtsschutz für einen PKW für die private und betriebliche Nutzung - Fahrzeugeinzelversicherung |
Sie führen einen mittelständischen Betrieb und möchten neue wie alte Firmenfahrzeuge ohne viel Meldeaufwand versichert wissen? | Melden Sie Ihren Fahrzeugbestand nur einmal im Jahr und alle unterjährig dazukommenden Fahrzeuge sind automatisch - prämienfrei (!) - mitversichert (Bestandsklausel) - Fuhrparkversicherung |
Sie leihen sich ein Fahrzeug von einer Bekannten. Ein anderer Verkehrsteilnehmer nimmt Ihnen den Vorrang. Bei dem Unfall werden Sie verletzt. | Im Rahmen des Lenker-Rechtsschutzes helfen wir Ihnen vom Gegner Schmerzengeld zu bekommen |
Unterschied zwischen Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz
Vorgesehen für Versicherungsfälle die sich mit einem Fahrzeug ereignen, dessen Eigentümer Sie oder mitversicherte Personen sind, das Fahrzeug von diesem Personenkreis gehalten wird, es auf diesen zugelassen oder von diesen Personen geleast ist.
Vom Versicherungsschutz umfasst ist sowohl der Fahrzeugschaden, als auch Schmerzengeldansprüche.
Deckt Versicherungsfälle ab in denen der Betroffene als Lenker eines Fahrzeuges betroffen ist, das nicht in seinem Eigentum steht, noch im Eigentum von mitversicherten Personen, noch von diesem Personenkreis gehalten, auf diesen zugelassen oder geleast ist.
Vom Versicherungsschutz umfasst sind Schmerzengeldansprüche / Schadenersatzansprüche die nicht das Fahrzeug betreffen.
Ihre mögliche Situation |
Unsere Unterstützung |
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Nach einem Verkehrsunfall weigert sich der Unfallgegner das Schmerzengeld aufgrund Ihrer Verletzungen zu zahlen. | Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz machen Sie Ihre Forderungen geltend. |
Sie sind mit dem Auto unterwegs und es läuft Ihnen ein Fußgänger vor das Fahrzeug und wird verletzt. Man nimmt an Sie sind zu schnell gefahren und leitet ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. | Der Straf-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Verteidigung vor Gericht. |
Im Urlaub erleiden Sie einen Verkehrsunfall mit einem Mietwagen und werden dabei verletzt. | Der Lenker-Rechtsschutz hilft Ihnen dabei Schmerzengeld geltend zu machen. |
Nach einem Verkehrsunfall wird Ihnen der Führerschein entzogen. | ARAG stellt Ihnen für das Führerscheinentzugsverfahren einen Anwalt zur Seite. |
Die Teilkaskoversicherung lehnt die Schadenersatzleistung aus einem Parkschaden ab. | Durch den Versicherungsvertrags-Rechtsschutz kommen Sie zu Ihrem Recht. |
Das Betreiben einer Drohne birgt zahlreiche rechtliche Risiken.
Wussten Sie, dass für alle Drohnen (außer Spielzeug-Drohnen) eine Registrierung notwendig ist?
Drohnen mit CE-Zertifizierung als Spielzeug sind bei ARAG im allgemeinen Privat-Rechtsschutz mitversichert. Für alle anderen Drohnen stellen wir Ihnen ein eigenes Produkt zur Verfügung.
Unsere ARAG Inhouse-Juristen stehen für Rechtsfragen rund um Drohnen jederzeit zur Verfügung.
Für Fragen zum Produkt wenden Sie sich gerne an unser Vertriebsteam unter 01 53102-1450.
Drohnen sind seit geraumer Zeit keine unbekannten Flugobjekte mehr und im Alltag durchaus präsent. Egal, ob als Spielzeug oder Arbeitsutensil, mit oder ohne Kamera, preiswert oder teuer – Drohnen haben im Laufe der Zeit immer mehr an Beliebtheit und Bedeutung gewonnen. Doch nicht nur die Beliebtheit ist gestiegen, sondern auch die damit verbundene Anzahl an Risiken und Streitfällen. Um in solchen Streitfällen die notwendige rechtliche Unterstützung zu finden, gibt es nun den ARAG Drohnen-Rechtsschutz.
Während Drohnen mit einer CE-Kennzeichnung als Spielzeug (C0 - Spielzeug 2009/48 EG) zu deklarieren sind und unter den Allgemeinen Schadenersatz- oder Vertrags-Rechtsschutz (Artikel 21, 22 ARB) subsumiert werden, bestand für sonstige Drohnen bislang nur eingeschränkt die Möglichkeit der Rechtsschutz-Deckung.
Für diese sonstigen Drohnen der Kategorie „Offen“ (bis 25 kg, direkter Sichtkontakt zur Drohne erforderlich, max. 120 m Flughöhe) ist der ARAG Drohnen-Rechtsschutz erforderlich. Drohnen der Kategorien „Spezifisch“ und „Zertifiziert“ können derzeit nur über einen Sondervertrag versichert werden. Für den Privatgebrauch ist grundsätzlich großteils die Kategorie „Offen“ von Bedeutung.
Der ARAG Drohnen-Rechtsschutz umfasst den Fahrzeug-Rechtsschutz für Drohnen der Kategorie „Offen“. In diesem sind – gleich dem Fahrzeug-Rechtsschutz für Kraftfahrzeuge – die Risiken Schadenersatz-, (Ermittlungs-)-Straf-, Führerschein-, Fahrzeug-Vertrags-, Versicherungsvertrags- und Steuer-Rechtsschutz versichert (vgl. Art. 17 ARB). Die den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheiten wurden entsprechend angepasst.
Auch aus rechtlicher Sicht hat sich im Bereich der Drohnen einiges getan. Am 31.12.2020 ist das neue EU-Drohnenregulativ in Kraft getreten. Eine große Änderung ist die Kategorisierung von Drohnen in die oben genannten Kategorien „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“.
Bis Inkrafttreten waren zudem Drohnen mit einem Gewicht über 250 g bewilligungspflichtig. Dieses Verfahren war für den Betreiber mit Kosten in Höhe von EUR 330,00 für ein Jahr Gültigkeit verbunden. Diese Bewilligungspflicht wurde nun mit dem neuen Regulativ abgeändert. Zusammengefasst folgt das neue Regulativ dem Motto: Je höher das bestehende Risiko, desto höher fallen die Auflagen an den Nutzer aus.
Die Registrierung für Betreiber ist verpflichtend und online unter www.dronespace.at zu erledigen. Drohnen der Kategorien „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“ erfordern einen kleinen oder großen Drohnenführerschein. Die Kosten sind mit EUR 31,20 im Vergleich zur vorherigen Registrierung deutlich überschaubarer und auch die Gültigkeitsdauer hat sich auf 3 Jahre verlängert. Das vorgeschriebene Mindestalter ist 18 Jahre. Zudem sind auf jeder Drohne die Betreibernummern anzubringen.
Dieses neue Regulativ gilt ab 31.12.2020. Ab 01.01.2023 sind die Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsfristen vollständig anzuwenden. Für Kleinstdrohnen (Gewicht unter 250g) und Modellflugzeuge gibt es hingegen kaum Änderungen.
Doch nicht alles, was die Technik erlaubt, ist auch rechtlich erlaubt. Auch für Drohnen gibt es Flugverbotszonen, wie z.B. Flugplätze, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen, Autobahnen, Polizei- und Rettungseinsätze und Bundes- oder Landesbehörden. Bei Verstoß sind erhebliche Strafen bis zu EUR 22.000,00 vorgesehen.
Mit dem ARAG Drohnen-Rechtsschutz kann man sich also durchaus viele Kosten und Ärger sparen und mir ruhigem Gewissen das (legale) Potenzial seiner Drohne ausschöpfen.
Als Verkehrsteilnehmer kann man jahrelang unfallfrei unterwegs sein oder schon hinter der nächsten Kurve Pech haben.Daher gibt es ...
... im ARAG Verkehrsrechtsschutz KEINE Wartezeiten!
Immer inklusive!
Sobald Sie den Verkehrsrechtsschutz abschließen und unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank. Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.
Die ARAG ist seit 1934 in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich. Und als unabhängiger Spezialversicherer unterstützen wir Sie natürlich auch im Streitfall gegen andere Versicherungen.
Über 85 Jahre Erfahrung im Rechtsschutz – das macht uns so schnell keiner nach. International setzen wir ebenfalls Maßstäbe: In den USA sind wir der führende Rechtsdienstleister, in Italien und Spanien Marktführer. Und Sie profitieren davon! Wo auch immer auf der Welt Sie Unterstützung benötigen: Wir vermitteln Ihnen anwaltliche Hilfe!
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Haben Sie einen Selbstbehaltstarif gewählt? Auch hier haben Sie im gerichtlichen Bereich stets die freie Anwaltswahl. Wählen Sie unsere Inhouse-Juristen, die Inhouse-Mediatoren oder einen ARAG Partneranwalt, entfällt der Selbstbehalt. Wählen Sie Ihren eigenen Anwalt, tragen Sie 10% der Schadenleistung, mindestens € 100,--.