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Der ARAG Verkehrsrechtsschutz
Alles rund um Auto und Verkehr!

Ob mit dem Auto, dem LKW oder dem Moped: Im modernen Berufs- und Privatleben nimmt jeder auf seine ganz eigene Art und Weise am Verkehr teil. Sollte es da einmal kritisch werden, so steht Ihnen ARAG hilfreich zur Seite. Schon lange vor dem Rechtsstreit sind Sie mit dem Verkehrsrechtsschutz sicher unterwegs.

Ihre Vorteile im Überblick

 
Das für Sie passende Verkehrsrechtsschutzpaket gleich inklusive zum Privatrechtsschutz versichern
Auch als eigenes Produkt: Sichern Sie alle Ihre privat genutzten Fahrzeuge in einem Paket ab
Ein fremdes Auto ausgeborgt? Mit dem ARAG Lenker-Rechtsschutz sind Sie sicher unterwegs
 
 
 
 

NEU: Verkehrsunfall einfach über unseren Chatbot melden

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Verkehrsunfall?

Wer trägt die Schuld und welcher Schaden ist zu ersetzen?
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner!
01 53102-1600

 

Unser Verkehrsrechtsschutz: Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Es gibt mehr als nur einen Weg sich abzusichern

Ein Auto oder alle Fahrzeuge? Als Einzelprodukt oder doch lieber im Gesamtpaket? Tagsüber Familienauto und am Abend als Taxi unterwegs? Im Firmenfuhrpark kein Fahrzeug übersehen?

Mit ARAG können Sie den Versicherungsschutz ganz Ihren Bedürfnissen anpassen.

Diese Rechtsgebiete können Sie versichern
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ausfallsversicherung
  • Führerschein-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz
Wählen Sie aus verschiedenen Produkten - ganz nach Ihrem Bedarf

Ihr Bedarf

Unsere Lösung

Sie möchten ein Auto zum Privatrechtsschutz versichern? Verkehrsbereich für 1 Fahrzeug zum Privatrechtsschutz
Sie schließen das Premiumpaket ab und wollen dabei alle Privatfahrzeuge von Ihnen und Ihren Angehörigen mitversichert wissen? Verkehrsbereich für alle Fahrzeuge zum Privatrechtsschutz
Privat sind Sie bereits in einem anderen Vertrag mitversichert, möchten aber dennoch Versicherungsschutz für ihr(e) Privatfahrzeug(e)? Fahrzeug-Rechtsschutz für unselbständig Erwerbstätige für wahlweise ein oder alle Fahrzeuge
Als selbstständig erwerbstätige Person verwenden Sie Ihren PKW auch für betriebliche Zwecke? Fahrzeug-Rechtsschutz für einen PKW für die private und betriebliche Nutzung - Fahrzeugeinzelversicherung
Sie führen einen mittelständischen Betrieb und möchten neue wie alte Firmenfahrzeuge ohne viel Meldeaufwand versichert wissen? Melden Sie Ihren Fahrzeugbestand nur einmal im Jahr und alle unterjährig dazukommenden Fahrzeuge sind automatisch - prämienfrei (!) - mitversichert (Bestandsklausel) - Fuhrparkversicherung
Sie leihen sich ein Fahrzeug von einer Bekannten. Ein anderer Verkehrsteilnehmer nimmt Ihnen den Vorrang. Bei dem Unfall werden Sie verletzt. Im Rahmen des Lenker-Rechtsschutzes helfen wir Ihnen vom Gegner Schmerzengeld zu bekommen
 
 

Unterschied zwischen Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz

Fahrzeug-Rechtsschutz

Vorgesehen für Versicherungsfälle die sich mit einem Fahrzeug ereignen, dessen Eigentümer Sie oder mitversicherte Personen sind, das Fahrzeug von diesem Personenkreis gehalten wird, es auf diesen zugelassen oder von diesen Personen geleast ist.

Vom Versicherungsschutz umfasst ist sowohl der Fahrzeugschaden, als auch Schmerzengeldansprüche.

Lenker-Rechtsschutz

Deckt Versicherungsfälle ab in denen der Betroffene als Lenker eines Fahrzeuges betroffen ist, das nicht in seinem Eigentum steht, noch im Eigentum von mitversicherten Personen, noch von diesem Personenkreis gehalten, auf diesen zugelassen oder geleast ist.

Vom Versicherungsschutz umfasst sind Schmerzengeldansprüche / Schadenersatzansprüche die nicht das Fahrzeug betreffen.

Beispiele aus dem Alltag: So hilft der Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz steht Ihnen unter anderem bei Schadenersatzforderungen, Führerscheinentzug oder Gewährleistungsansprüchen hilfreich zur Seite. Als unabhängiger Spezialversicherer unterstützt Sie ARAG auch bei Streitigkeiten mit gegnerischen Versicherungen.

Ihre mögliche Situation
Unsere Unterstützung
Nach einem Verkehrsunfall weigert sich der Unfallgegner das Schmerzengeld aufgrund Ihrer Verletzungen zu zahlen. Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz machen Sie Ihre Forderungen geltend.
Sie sind mit dem Auto unterwegs und es läuft Ihnen ein Fußgänger vor das Fahrzeug und wird verletzt. Man nimmt an Sie sind zu schnell gefahren und leitet ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Der Straf-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Verteidigung vor Gericht.
Im Urlaub erleiden Sie einen Verkehrsunfall mit einem Mietwagen und werden dabei verletzt. Der Lenker-Rechtsschutz hilft Ihnen dabei Schmerzengeld geltend zu machen.
Nach einem Verkehrsunfall wird Ihnen der Führerschein entzogen. ARAG stellt Ihnen für das Führerscheinentzugsverfahren einen Anwalt zur Seite.
Die Teilkaskoversicherung lehnt die Schadenersatzleistung aus einem Parkschaden ab. Durch den Versicherungsvertrags-Rechtsschutz kommen Sie zu Ihrem Recht.

Drohnen-Rechtsschutz

ARAG Drohnen-Rechtsschutz – Tarif 01/2021

Das Betreiben einer Drohne birgt zahlreiche rechtliche Risiken.

Wussten Sie, dass für alle Drohnen (außer Spielzeug-Drohnen) eine Registrierung notwendig ist?

Drohnen mit CE-Zertifizierung als Spielzeug sind bei ARAG im allgemeinen Privat-Rechtsschutz mitversichert. Für alle anderen Drohnen stellen wir Ihnen ein eigenes Produkt zur Verfügung.

Unsere ARAG Inhouse-Juristen stehen für Rechtsfragen rund um Drohnen jederzeit zur Verfügung.

Für Fragen zum Produkt wenden Sie sich gerne an unser Vertriebsteam unter 01 53102-1450.

 
 

Drohnen-Rechtsschutz – die unbemannten Flugobjekte der Wirklichkeit

Drohnen sind seit geraumer Zeit keine unbekannten Flugobjekte mehr und im Alltag durchaus präsent. Egal, ob als Spielzeug oder Arbeitsutensil, mit oder ohne Kamera, preiswert oder teuer – Drohnen haben im Laufe der Zeit immer mehr an Beliebtheit und Bedeutung gewonnen. Doch nicht nur die Beliebtheit ist gestiegen, sondern auch die damit verbundene Anzahl an Risiken und Streitfällen. Um in solchen Streitfällen die notwendige rechtliche Unterstützung zu finden, gibt es nun den ARAG Drohnen-Rechtsschutz.

Während Drohnen mit einer CE-Kennzeichnung als Spielzeug (C0 - Spielzeug 2009/48 EG) zu deklarieren sind und unter den Allgemeinen Schadenersatz- oder Vertrags-Rechtsschutz (Artikel 21, 22 ARB) subsumiert werden, bestand für sonstige Drohnen bislang nur eingeschränkt die Möglichkeit der Rechtsschutz-Deckung.
Für diese sonstigen Drohnen der Kategorie „Offen“ (bis 25 kg, direkter Sichtkontakt zur Drohne erforderlich, max. 120 m Flughöhe) ist der ARAG Drohnen-Rechtsschutz erforderlich. Drohnen der Kategorien „Spezifisch“ und „Zertifiziert“ können derzeit nur über einen Sondervertrag versichert werden. Für den Privatgebrauch ist grundsätzlich großteils die Kategorie „Offen“ von Bedeutung.

Der ARAG Drohnen-Rechtsschutz umfasst den Fahrzeug-Rechtsschutz für Drohnen der Kategorie „Offen“. In diesem sind – gleich dem Fahrzeug-Rechtsschutz für Kraftfahrzeuge – die Risiken Schadenersatz-, (Ermittlungs-)-Straf-, Führerschein-, Fahrzeug-Vertrags-, Versicherungsvertrags- und Steuer-Rechtsschutz versichert (vgl. Art. 17 ARB). Die den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheiten wurden entsprechend angepasst.

Auch aus rechtlicher Sicht hat sich im Bereich der Drohnen einiges getan. Am 31.12.2020 ist das neue EU-Drohnenregulativ in Kraft getreten. Eine große Änderung ist die Kategorisierung von Drohnen in die oben genannten Kategorien „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“.

Bis Inkrafttreten waren zudem Drohnen mit einem Gewicht über 250 g bewilligungspflichtig. Dieses Verfahren war für den Betreiber mit Kosten in Höhe von EUR 330,00 für ein Jahr Gültigkeit verbunden. Diese Bewilligungspflicht wurde nun mit dem neuen Regulativ abgeändert. Zusammengefasst folgt das neue Regulativ dem Motto: Je höher das bestehende Risiko, desto höher fallen die Auflagen an den Nutzer aus.

Die Registrierung für Betreiber ist verpflichtend und online unter www.dronespace.at zu erledigen. Drohnen der Kategorien „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“ erfordern einen kleinen oder großen Drohnenführerschein. Die Kosten sind mit EUR 31,20 im Vergleich zur vorherigen Registrierung deutlich überschaubarer und auch die Gültigkeitsdauer hat sich auf 3 Jahre verlängert. Das vorgeschriebene Mindestalter ist 18 Jahre. Zudem sind auf jeder Drohne die Betreibernummern anzubringen.
Dieses neue Regulativ gilt ab 31.12.2020. Ab 01.01.2023 sind die Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsfristen vollständig anzuwenden. Für Kleinstdrohnen (Gewicht unter 250g) und Modellflugzeuge gibt es hingegen kaum Änderungen.

Doch nicht alles, was die Technik erlaubt, ist auch rechtlich erlaubt. Auch für Drohnen gibt es Flugverbotszonen, wie z.B. Flugplätze, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen, Autobahnen, Polizei- und Rettungseinsätze und Bundes- oder Landesbehörden. Bei Verstoß sind erhebliche Strafen bis zu EUR 22.000,00 vorgesehen.

Mit dem ARAG Drohnen-Rechtsschutz kann man sich also durchaus viele Kosten und Ärger sparen und mir ruhigem Gewissen das (legale) Potenzial seiner Drohne ausschöpfen.


Diese Wartezeiten gelten für den Verkehrsrechtsschutz

Als Verkehrsteilnehmer kann man jahrelang unfallfrei unterwegs sein oder schon hinter der nächsten Kurve Pech haben.
Daher gibt es ...

... im ARAG Verkehrsrechtsschutz KEINE Wartezeiten!

Weitere Pluspunkte, die für uns sprechen

Immer inklusive!

ARAG Online Rechtsservice

Sobald Sie den Verkehrsrechtsschutz abschließen und unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank. Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.

Darum sind wir der richtige Partner für Sie

Ein unabhängiger Versicherer

Die ARAG ist seit 1934 in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich. Und als unabhängiger Spezialversicherer unterstützen wir Sie natürlich auch im Streitfall gegen andere Versicherungen.

Ein international erfahrener Versicherer

Über 85 Jahre Erfahrung im Rechtsschutz – das macht uns so schnell keiner nach. International setzen wir ebenfalls Maßstäbe: In den USA sind wir der führende Rechtsdienstleister, in Italien und Spanien Marktführer. Und Sie profitieren davon! Wo auch immer auf der Welt Sie Unterstützung benötigen: Wir vermitteln Ihnen anwaltliche Hilfe!

So schließen Sie den Verkehrsrechtsschutz ab

Bei Ihrem unabhängigen Versicherungsvermittler vor Ort

Sprechen Sie die Beraterin und oder den Berater Ihres Vertrauens auf den Verkehrsrechtsschutz der ARAG an. Hier erhalten Sie alle Infos und können sich Ihr persönliches Angebot erstellen lassen.

Telefonisch unter 01 53102-1600

Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder lassen Sie sich kostenlos zurückrufen. Wir informieren Sie gerne über den ARAG Verkehrsrechtsschutz und auch unsere übrigen Produkte.

So nehmen Sie Ihren Verkehrsrechtsschutz in Anspruch

01 53102-1300 – Die ARAG Inhouse-Juristen sind für Sie da!

Wann immer Sie eine Rechtsfrage oder ein rechtliches Problem haben, rufen Sie uns gerne an! Unsere kompetenten Kollegen helfen Ihnen gerne weiter und finden eine gute Lösung für Sie.

Nutzen Sie auch unser Formular Rechtsfall melden.

 

Als unser Rechtsschutz-Kunde stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen

ARAG Inhouse Juristen

  • Telefonische Rechtsauskunft
  • Außergerichtliches Einschreiten bei Kleinschäden durch IHB - eine für Sie geschaffene Serviceleistung
  • erfahren Sie mehr zu IHB!

ARAG Partneranwalt

  • Wir bieten Ihnen ein sorgfältig ausgewähltes und stets evaluiertes Netz an kompetenten und spezialisierten Rechtsanwälten.

Mediation

  • Auswahl aus einem Mediatorenpool
  • ARAG Inhouse Mediatorin

Eigener Anwalt
freie Rechtsanwaltswahl

  • Wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens - im gerichtlichen Bereich haben Sie immer die freie Rechtsanwaltswahl.
  • Wir übernehmen gerne die Beauftragung des Anwaltes für Sie.

Haben Sie einen Selbstbehaltstarif gewählt? Auch hier haben Sie im gerichtlichen Bereich stets die freie Anwaltswahl. Wählen Sie unsere Inhouse-Juristen, die Inhouse-Mediatoren oder einen ARAG Partneranwalt, entfällt der Selbstbehalt. Wählen Sie Ihren eigenen Anwalt, tragen Sie 10% der Schadenleistung, mindestens € 100,--.

 

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ARAG Verkehrsunfall-Chatbot

Hier können Sie einfach und mit wenigen Angaben einen Verkehrsunfall melden. Unser ARAG Verkehrsunfall-Chatbot hilft Ihnen gerne weiter.