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Bei Immobilien-Vermietungen ganz entspannt bleiben

Leicht gesagt, wo man doch als Vermieter so manche Überraschung erleben kann. Mit unserem Vermieterrechtsschutz haben wir für Sie ein Leistungspaket geschnürt, mit dem Sie Eventualitäten gelassen entgegensehen. Wir helfen Ihnen, Konflikte mit Mietern zu vermeiden oder schnell beizulegen.

 
 
 

Ihre Vorteile im Überblick

 
 
Wir bieten im Vermieterrechtsschutz auch außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation
 
RECHT schnell: ARAG Inhouse - Beratung. Wann immer Sie juristischen Rat brauchen – telefonieren Sie mit unseren ARAG Inhouse-Juristen
Ausfallsversicherung für Mietausfallschäden
Vor Abschluss des Mietvertrages den Mieter überprüfen mit dem ARAG InfoPass für Mieter
 
 
 

Sie haben Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne unter:

01 53102-1450

 

Sie haben Interesse am Vermieter-Rechtsschutz?

 
 

Alle Details zum Vermieterrechtsschutz:

 

Unser Vermieterrechtsschutz: Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Vermieterrecht durchsetzen – ohne finanzielles Risiko

Souverän bei Konflikten mit Mietern bleiben: Unser Vermieterrechtsschutz sichert Sie ab.

Versichert entweder in der Eigenschaft als Vermieter, Verpächter oder Eigentümer des versicherten Objektes, das nicht den Wohn- oder Betriebszwecken des Versicherungsnehmers oder seiner Angehörigen dient, sondern von fremden Personen genutzt wird.

Vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ebenfalls versichert sind Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden.

Kosten für die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation werden ebenfalls übernommen.
Grundsätzlich stehen pro Versicherungsfall bis € 4.500,- an Kosten zur Verfügung. In Fällen der Co-Mediation bis € 6.500,-.

Wir übernehmen Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes bis zu € 2.500,-, wenn die Angelegenheit außergerichtlich endgültig erledigt werden kann.

Ausfallsversicherung für Mietausfallschäden

Sie haben das Vermiet- und Verpachtungsrisiko im Liegenschafts-Rechtsschutz versichert? - Komplettieren Sie diesen Schutz mit unserer Mietausfallversicherung.

 
 
Sie wurden Opfer von Mietnomaden? Die Mieter räumen die Wohnung nicht und bezahlen keine Miete?
 
Sie erhalten wahlweise 6 oder 12 Monatsmieten von ARAG ersetzt, wenn der Mieter, obwohl das Mietverhältnis beendet ist, die Wohnung nicht zurück gibt und die Miete nicht bezahlt.
 
 
 
ARAG ersetzt in diesen Fällen auch den Mietausfall, wenn der Mieter das Objekt zwar (verspätet) geräumt hat, aber es so verwüstet hinterlassen hat, dass es renoviert werden muss. Ersetzt wird der Mietausfall für die Dauer der Renovierung, maximal für 3 Monate.

Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an uns. Informieren Sie sich jetzt unter:
01 53102-1600

Beispiel zum Mietausfall - Ein Fall aus der Praxis

Der Versicherungsnehmer hat ein Gewerbeobjekt vermietet. Das vom Mieter in diesem Objekt betriebene Lokal läuft sehr schlecht und es gibt immer wieder Zahlungsschwierigkeiten. Es sieht so aus, als würde der Mieter in einen Konkurs schlittern. Nachdem trotz mehrfacher Aufforderung einige Mieten nicht bezahlt wurden, wendet sich der Versicherungsnehmer an ARAG.

Bei ARAG hat der Versicherungsnehmer einen Vermieterrechtsschutz inklusive Mietausfallsversicherung versichert. Es wird sogleich ein Partneranwalt mit der Einbringung einer Mietzins-und Räumungsklage beauftragt. Es besteht die Gefahr, dass die offenen Mietzinsforderungen im Falle eines Konkurses und zahlreicher Gläubiger nicht einbringlich gemacht werden können.

Mit Urteil vom 21.10.2019 wird die Räumung vom Gericht bestätigt. Der Mieter wird außerdem zur Zahlung der offenen Mietzinse verurteilt.

Leider tritt das ein, was der Versicherungsnehmer schon zu Beginn befürchtet hat. Trotz rechtskräftigem Urteil ist die Exekution des offenen Mietzinses erfolglos, es wird auch in weiterer Folge das Konkursverfahren gegen den ehemaligen Mieter eröffnet. Der Versicherungsnehmer bekommt leider nur einen geringen Quotenanteil von seiner Forderung.

Zudem zieht der ehemalige Mieter nicht gleich aus. Trotz rechtskräftigem Räumungsbescheid erfolgt die tatsächliche Räumung erst am 10.2.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Versicherungsnehmer die Räumlichkeiten nicht weitervermieten. Er hat daher einen Verlust seines Zusatzeinkommens zu dulden. Nach der Räumung des Gewerbelokals muss der Versicherungsnehmer zudem noch Renovierungsarbeiten verrichten, da der Mieter ernsthafte Beschädigungen am Lokal hinterlassen hat. Die Renovierungsarbeiten nehmen weitere 2 Monate in Anspruch.

Dank der Mietausfallsversicherung zahlt ARAG die entgangenen Mieten vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses (Räumungsurteil) bis zum tatsächlichen Ausgang, sowie für den Zeitraum der Renovierung. Es werden von ARAG für 6 Monate EUR 6.060,- überwiesen.

Beispiele aus dem Alltag: So hilft der Vermieterrechtsschutz

Ihre mögliche Situation
Unsere Unterstützung
Sie haben eine Wohnung vermietet und bezahlen die Mieter nun schon den 4. Monat in Folge keinen Mietzins. Mit Hilfe von ARAG können Sie den Mietzins gerichtlich geltend machen und die Räumung der Wohnung veranlassen.
Die Mieter Ihrer Wohnung behaupten Sie kommen Ihrer Instandsetzungspflicht als Vermieter nicht nach und möchten daher den Mietzins mindern. Sie möchten sich gegen diese Behauptung wehren. ARAG hilft Ihnen dabei die Forderung der Mieter abzuwehren.
Sie haben ein Haus vermietet und nutzen die Mieter dieses so ab, dass ernste Schäden am Gebäude eintreten. ARAG unterstützt Sie dabei Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Diese Wartezeiten gelten für den Vermieterrechtsschutz

Die Wartezeit im Vermieterrechtsschutz beträgt drei Monate.

Weitere Pluspunkte, die für uns sprechen

Immer inklusive!

ARAG Online Rechtsservice

Sobald Sie den Vermieterrechtsschutz abschließen und unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank. Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.

Darum sind wir der richtige Partner für Sie

Ein unabhängiger Versicherer

Die ARAG ist seit 1934 in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich. Und als unabhängiger Spezialversicherer unterstützen wir Sie natürlich auch im Streitfall gegen andere Versicherungen.

Ein international erfahrener Versicherer

Über 85 Jahre Erfahrung im Rechtsschutz – das macht uns so schnell keiner nach. International setzen wir ebenfalls Maßstäbe: In den USA sind wir der führende Rechtsdienstleister, in Italien und Spanien Marktführer. Und Sie profitieren davon! Wo auch immer auf der Welt Sie Unterstützung benötigen: Wir vermitteln Ihnen anwaltliche Hilfe!

So schließen Sie den Vermieterrechtsschutz ab

Bei Ihrem unabhängigen Versicherungsvermittler vor Ort

Sprechen Sie die Beraterin und oder den Berater Ihres Vertrauens auf den Vermieterrechtsschutz der ARAG an. Hier erhalten Sie alle Infos und können sich Ihr persönliches Angebot erstellen lassen.

Telefonisch unter 01 53102-1600

Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder lassen Sie sich kostenlos zurückrufen. Wir informieren Sie gerne über den ARAG Vermieterrechtsschutz und auch unsere übrigen Produkte.

 

So nehmen Sie Ihren Vermieterrechtsschutz in Anspruch

01 53102-1300 – Die ARAG Inhouse-Juristen sind für Sie da!

Wann immer Sie eine Rechtsfrage oder ein rechtliches Problem haben, rufen Sie uns gerne an! Unsere kompetenten Kollegen helfen Ihnen gerne weiter und finden eine gute Lösung für Sie.

Nutzen Sie auch unser Formular Rechtsfall melden.

 

Als unser Rechtsschutz-Kunde stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen

ARAG Inhouse Juristen

  • Telefonische Rechtsauskunft
  • Außergerichtliches Einschreiten bei Kleinschäden durch IHB - eine für Sie geschaffene Serviceleistung
  • erfahren Sie mehr zu IHB!

ARAG Partneranwalt

  • Wir bieten Ihnen ein sorgfältig ausgewähltes und stets evaluiertes Netz an kompetenten und spezialisierten Rechtsanwälten.

Mediation

  • Auswahl aus einem Mediatorenpool
  • ARAG Inhouse Mediatorin

Eigener Anwalt
freie Rechtsanwaltswahl

  • Wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens - im gerichtlichen Bereich haben Sie immer die freie Rechtsanwaltswahl.
  • Wir übernehmen gerne die Beauftragung des Anwaltes für Sie.

Haben Sie einen Selbstbehaltstarif gewählt? Auch hier haben Sie im gerichtlichen Bereich stets die freie Anwaltswahl. Wählen Sie unsere Inhouse-Juristen, die Inhouse-Mediatoren oder einen ARAG Partneranwalt, entfällt der Selbstbehalt. Wählen Sie Ihren eigenen Anwalt, tragen Sie 10% der Schadenleistung, mindestens € 100,--.

 

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